Transplantationsgesetz

    Transplantationsgesetz: Die Empfehlung von Bundesrat und Parlament

    Stefan Schönbächler
    Stefan Schönbächler

    Bern,

    Mit dem neuen Transplantationsgesetz will der Bundesrat das vorhandene Organspende-Potenzial besser ausnutzen – es könnte Leben retten.

    Transplantationsgesetz
    Bundesrat Alain Berset, rechts, und Anne Levy, Direktorin Bundesamt für Gesundheit BAG, äussern sich an einer Medienkonferenz zu den Änderungen am Transplantationsgesetz. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Am 15. Mai 2022 wird über das neue Transplantationsgesetz abgestimmt.
    • Der Bundesrat will, dass alle, die ihre Organe spenden wollen, dies künftig auch tun.
    • Man würde auch weiterhin Angehörige miteinbeziehen.

    Der Bundesrat und das Parlament haben als Gegenvorschlag zur Initiative «Organspende fördern – Leben retten» am 1. Oktober 2021 eine Änderung zum Transplantationsgesetz verabschiedet. Die Schweiz stimmt am 15. Mai 2022 darüber ab, da ein Referendum zustande kam.

    Der Nationalrat stimmt dem Gegenvorschlag mit 141 Ja- zu 44 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Der Ständerat verzeichnet mit 31 zu 12 Stimmen ein Ja. Es gab eine Enthaltung.

    Spenderpotenzial nutzen

    Der Bundesrat argumentiert, dass durch die vorgeschlagene «erweiterte Widerspruchslösung» mehr Leute ihre Organe spenden können, die es auch möchten. Organspenden retten Leben oder helfen schwerkranken Personen, ihre Lebensqualität zu verbessern.

    Transplantationsgesetz
    Bundesrat Alain Berset, links, und Anne Levy, Direktorin Bundesamt für Gesundheit, erscheinen an einer Medienkonferenz zum neuen Transplantationsgesetz. - keystone

    Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die Organspende befürwortet. Da heute aber eine Zustimmungslösung gilt, müsste dieser Wunsch explizit festgehalten werden. Der Bundesrat will mit dem neuen Transplantationsgesetz dieses Potenzial besser nutzen und mehr Personen helfen, die auf der Warteliste stehen.

    Neues Transplantationsgesetz berücksichtigt Angehörige

    Hat eine Person ihren Willen nicht festgehalten, so würde man künftig davon ausgehen, dass sie einer Organspende zustimmt. Das entlastet Angehörige. Sind die Angehörigen gegen eine Organentnahme oder sind keine Angehörigen erreichbar, ist diese verboten.

    Transplantationsgesetz
    Auch im neuen Transplantationsgesetz müssen Personen auf der Intensivstation eines Spitals verstorben sein, um Organe spenden zu können. - keystone

    Die Widerspruchslösung hat sich im Ausland bewährt: Die Spenderaten sind tendenziell höher als in der Schweiz. Teilweise gibt es in Europa sogar Länder, die eine Widerspruchslösung eingeführt haben, bei der keine Angehörigen miteinbezogen werden.

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