Ganz knapp lehnt das Schweizer Stimmvolk das revidierte Jagdgesetz ab. Bei den Resultaten zeigt sich ein Stadt-Land-Graben.
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Das Jagdgesetz wurde vergangenen September vom Stimmvolk abgelehnt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit 51 Prozent hat das Stimmvolk das neue Jagdgesetz knapp abgelehnt.
  • Damit bleibt das Gesetz von 1986 in Kraft.

Der Wolfsschutz in der Schweiz wird nicht gelockert. Laut dem Forschungsinstitut gfs.bern hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Revision des Jagdgesetzes abgelehnt.

Meinungsforscher Lukas Golder legte sich im Schweizer Fernsehen (SRF) fest: Die Hochrechnung sage noch immer 51 Prozent gegen das Jagdgesetz und 49 Prozent dafür. Der Fehlerbereich liege nur noch bei plus/minus 1 Prozentpunkt. Deshalb könne das Resultat nicht mehr kippen.

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Lukas Golder, Co-Leiter des Forschungsinstituts gfs.bern. - Nau

Von den fünf nationalen Vorlagen, die am Sonntag zur Abstimmung kamen, war das revidierte Jagdgesetz wohl die umstrittenste. Laut Angaben der Universität Bern wurden zu keiner anderen Vorlage so viele Inserate in den Printmedien geschaltet wie zum Jagdgesetz.

Und es ging dann tatsächlich auch sehr lange, bis überhaupt eine Aussage zum Ausgang der Abstimmung gemacht werden konnte. Bei den Resultaten zeigte sich ein Stadt-Land-Graben. Graubünden sagte mit 67,3 Prozent der Stimmen Ja zum Jagdgesetz.

Sieben von neun Wolfsrudeln leben im in diesem Kanton. Auch die Kantone Wallis Luzern, Uri, Glarus und Appenzell Innerrhoden nahmen das Gesetz an.

Jagdgesetz: Selbst im Graubünden viele Nein-Stimmen

Auf der anderen Seite lehnten Genf, Neuenburg, Schaffhausen und Basel-Stadt das revidierte Jagdgesetz ab. Golder erklärte: «Das ist das städtische Muster, das über das ländliche siegt. Aber selbst im Graubünden und im Wallis wurden relativ viele Nein-Stimmen eingeworfen.»

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Ein Wolf hat im Schlistal in St. Gallen seit Anfang Woche 19 Schafe gerissen. (Symbolbild) - Keystone

Insgesamt haben also die Argumente von Links-Grün und den Tier- und Umweltverbänden im Abstimmungskampf mehr überzeugt. Da war immer wieder von einem «Abschussgesetz für den Wolf» die Rede. Von «einem missratenen Gesetz, das Wildtiere bedrängt».

Es waren vor allem die präventiven Abschüsse sowie die legitimierte Regulierung von Wolfsrudeln, die die Gemüter der Gegner erhitzten. Es sei ein Widerspruch, ein geschütztes Tier zu töten, ohne dass es jeglichen Schaden angerichtet habe, lautete der Tenor. So mache das revidierte Jagdgesetz Abschüsse «auf Vorrat» möglich.

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Lorenz Hess (BDP) verteidigt die Revision des Jagdgesetzes. - Keystone

Die Gegner sahen in dem neuen Jagdgesetz aber nicht nur den Wolf gefährdet, sondern auch andere geschützte Tierarten. So ging im Abstimmungskampf fast schon unter, dass die Regulierungsregeln auch für den Steinbock gelten sollten.

Umweltverbände stellten sich quer

Umweltschützer warnten, dass schon bald auch der Biber oder der Luchs auf dieser Abschussliste stehen könnten. Dabei wurde auf einen Gesetzesartikel verwiesen: Dieser hält fest, dass der Bundesrat ohne Zustimmung des Parlaments oder des Volks weitere geschützte Tierarten als regulierbar erklären kann. Der Bundesrat dementierte solche Pläne. Die Gegner zogen das Fazit: «Was die Revision tatsächlich mit sich bringt, ist weniger Artenschutz.»

Mit den neuen Regeln zum Umgang mit dem Wolf wollten Bundesrat und Parlament das Jagdgesetz von 1986 der Aktualität anpassen. Damals gab es keine Wölfe mehr in der Schweiz. Aktuell leben rund achtzig Wölfe in der Schweiz - teilweise in Rudeln.

Mit dem Nein zum revidierten Jagdgesetz bleibt das Gesetz von 1986 in Kraft. Die Gegner kündigten schon vor der Abstimmung an: Nach der Ablehnung sollen die Arbeiten an einer Vorlage beginnen, um ein Gesetz zu haben, das dem Artenschutz gerecht werde.

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