Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) ortet keinen Handlungsbedarf bezüglich des rechtlichen Status von Plattform-Beschäftigten bei Uber, Batmaid und Co.
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Ein Uber-Taxi. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den wenigen umstrittenen Fällen gelte es, die letztinstanzlichen Urteile abzuwarten.
  • Das sagt die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S).

Wie der Bundesrat ortet auch die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) keinen Handlungsbedarf bezüglich des rechtlichen Status von Plattform-Beschäftigten bei Uber, Batmaid und Co. Bei den wenigen umstrittenen Fällen gelte es, die letztinstanzlichen Urteile abzuwarten.

Das geltende Recht differenziere im Zusammenspiel mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung genügend klar zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen und ermögliche die erforderliche Flexibilität, heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Es bestehe deshalb kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Zum gleichen Ergebnis kam kürzlich auch der Bundesrat in einem Bericht. Bei dem neuen Geschäftsmodell von Arbeitsplattformen wie dem Fahrdienst Uber oder den Putzhilfe-Agenturen Helpling und Batmaid sei zwar der Status der Beschäftigten nicht immer klar und ihre soziale Absicherung nicht immer gewährleistet. Dennoch biete das aktuelle System der sozialen Sicherheit genügend Flexibilität, teilte der Bundesrat mit.

Unzufrieden mit den Einschätzungen der Regierung und der Ständeratskommission ist der Arbeitnehmer-Dachverband Travail Suisse. Es sei «zwingend nötig, dass die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer von Plattformen auf rechtliche Absicherung zählen können», hiess es am Freitag. In Realität führe die aktuelle Rechtspraxis zu Dumpingpreisen und mangelnder sozialer Absicherung der Plattformarbeitenden.

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