Die Ständeratskommission gestaltet die AHV-Reform stark um. Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre angehoben werden.
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Ein AHV/IV-Ausweis. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Frauenrentenalter soll bei der nächsten AHV-Reform angehoben werden.
  • Die Vorlage soll voraussichtlich 2022 in Kraft treten.
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Mit der nächsten AHV-Reform soll das Frauenrentenalter auf 65 Jahre angehoben werden. So weit ist sich die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) mit dem Bundesrat einig. Daneben hat die Kommission die AHV21-Vorlage, die voraussichtlich 2022 in Kraft treten soll, stark abgeändert.

Damit reduzierten sich die Kosten der Ausgleichsmassnahmen von 700 auf 440 Millionen Franken im Jahr 2030. Die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die am stärksten vom höheren Rentenalter betroffen sind, sollen nach Ansicht der SGK-S auf die Jahrgänge 1959 bis 1964 beschränkt werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Bundesrat sieht die neun Jahrgänge 1959 bis 1967 vor. Für die Beratung im Ständerat gibt es neben diesen zwei Vorschlägen sechs weitere Optionen von Minderheiten.

Änderung bei Flexibilisierung des Rentenbezugs

Zwei verlangen eine grosszügigere Ausgestaltung des bundesrätlichen Modells mit Kosten von 1,38 beziehungsweise 2,65 Milliarden Franken. Drei weitere Vorschläge beantragen für die Frauen der Übergangsgeneration einen Zuschlag zur Rente, der je nach Pensionierungszeitpunkt zuerst ansteigt, dann stabil bleibt und anschliessend wieder sinkt.

Diese Modelle kosteten zwischen 430 Millionen und 2,6 Milliarden Franken. Ein weiterer Antrag kombiniert einen erleichterten Vorbezug der Rente mit einem Rentenzuschlag mit Kosten von 600 Millionen Franken.

Weitere Änderungen schlägt die Ständeratskommission bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs vor: So soll ein flexibler Rentenbezug in der AHV auch für Frauen erst ab 63 Jahren möglich sein. Der Bundesrat schlägt 62 Jahre vor.

Weniger starke Kürzungen bei tiefem Lohn

Hat jemand weniger als 56'880 Franken im Jahr verdient, soll die Rente beim Vorbezug 40 Prozent weniger stark gekürzt werden als versicherungsmathematisch angebracht wäre. Die Kommission will zudem festschreiben, dass der Bundesrat eine generelle Anpassung der Kürzungssätze für den Rentenvorbezug und die Erhöhungsfaktoren für den Rentenaufschub frühestens auf den 1. Januar 2027 vornimmt.

Schliesslich schlägt die SGK-S vor, den Plafond für die Renten von Ehepaaren von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente anzuheben. So könne eine Ungerechtigkeit gemildert werden, wurde in der Kommission argumentiert. Die Kosten beliefen sich auf 650 Millionen Franken.

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