Der Bund kann in Zukunft Stromunternehmen bei Liquiditätsengpässen finanziell unterstützen. Dem Rettungsschirm stimmte die Ständeratskommission klar zu.
Ein Teil des Ständerates möchte das Geschäft verschieben.
Ein Teil des Ständerates möchte das Geschäft verschieben. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ständeratskommission stimmte einem Rettungsschirm für Stromunternehmen zu.
  • Damit kann der Bund in Zukunft den Unternehmen finanziell helfen.
  • Dieses Bundesgesetz soll befristet bis 2026 gelten.

Die zuständige Ständeratskommission ist für einen Rettungsschirm für Schweizer Stromunternehmen. Sie hat sich für das entsprechende dringliche Bundesgesetz ausgesprochen. Der Bund könnte damit Unternehmen künftig bei Liquiditätsengpässen unter die Arme greifen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) sprach sich für das Bundesgesetz aus. Das Gesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft wurde klar angenommen. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Der Bedarf für einen Sicherheitsmechanismus sei aus Sicht der Urek-S unbestritten, hiess es im Communiqué weiter. Bis das Gesetz in Kraft trete, müsse der Bundesrat, wenn nötig, Notrecht anwenden, um die Stromversorgung der Schweiz zu sichern. Allerdings hat die Urek-S den Vorschlag des Bundesrats in mehreren Punkten abgeändert.

Unterstützung an unattraktive Bedingungen geknüpft

Der Entwurf der Landesregierung sieht vor, dass der Bund systemkritische Stromunternehmen mit insgesamt bis zu zehn Milliarden unterstützen kann. Die Ausschüttung der Darlehen ist allerdings an unattraktive Bedingungen geknüpft. Es soll erst zum Tragen kommen, wenn die Unternehmen die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

Zusätzlich zum marktgerechten Zinssatz sollen Stromunternehmen für die Finanzhilfen einen Risikozuschlag von 4 bis 10 Prozent zahlen müssen. Vorgesehen ist zudem eine weitreichende Offenlegungspflicht gegenüber der Regulierungsbehörde Elcom.

Ständerat will, dass auch KMUs profitieren

Anders als der Bundesrat möchte die Ständeratskommission, dass auch kleinere Unternehmen von der Bundeshilfe profitieren können, sofern sie systemrelevant sind. Der Bundesrat möchte die drei Konzerne Axpo, Alpiq und BKW unter den Schutzschirm stellen. Unternehmen, die auf eine kantonale Liquiditätsunterstützung zählen können, will er dagegen im Wesentlichen vom dringlichen Bundesgesetz ausnehmen.

Neben dieser Ausweitung des Rettungsschirms geht es bei den Anträgen der Urek-S noch um weitere Bedingungen. Die Verpflichtungen von Unternehmen sollen gegenüber Kantonen und Gemeinden beim Bezug von Darlehen unverändert bleiben. Dies betrifft namentlich Wasserzinsen und Konzessionsabgaben.

Alpiq
Alpiq hat bereits nach finanzieller Unterstützung gefragt. - keystone

Den Anstoss für das dringliche Bundesgesetz gaben extreme Preisausschläge im vergangenen Dezember. Die Strompreise schossen innert weniger Tage um das Acht- bis Neunfache in die Höhe. Alpiq ersuchte daraufhin wegen des drohenden Liquiditätsengpasses den Bund vorsorglich um finanzielle Hilfe. Alpiq ist der nach Umsatz zweitgrösste Stromversorger der Schweiz.

Bundesgesetz soll bis 2026 gelten

Später zog Alpiq das Gesuch zurück, weil die Aktionäre dem Konzern Mittel zur Verfügung stellten. Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die Situation in der Zwischenzeit weiter verschärft. Vor allem was die Preisausschläge im Stromhandel angeht,

Das dringliche Bundesgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats befristet bis 2026 gelten. Der Ständerat wird sich in der Sommersession, die nächste Woche beginnt, mit der Sache befassen.

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