Zum Bauen ausserhalb von Bauzonen soll es neue Vorschriften geben. Die zuständige Kommission des Ständerates hat den Gesetzesvorschlag des Bundesrates überarbeitet, mit dem das Anliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen werden soll.
Bauzone
5,6 Prozent der Gesamtfläche der Schweiz sind Bauzonen. Das revidierte Raumplanungsgesetz möchte verhindern, das ausserhalb von Bauzonen zu viel gebaut wird. Die neusten Zahlen zeigen jedoch, dass der Landverbrauch dort weiter zunimmt, wenn auch etwas weniger schnell. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LUKAS LEHMANN
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) verabschiedete die Vorlage mit 11 Stimmen und einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Die Urek-S ist der Auffassung, dass die Vorschläge den kantonalen Besonderheiten Rechnung tragen und die Kantone Flexibilität erhalten.

Die Landschaftsinitiative selbst empfiehlt die Urek-S zur Ablehnung. Dies beschloss sie mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung. Eine Minderheit unterstützt die Initiative.

Die Komplexität der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen habe die Urek-S reduziert, hiess es in der Mitteilung. Mit zusätzlichen Bestimmungen will sie dafür sorgen, dass die Zahl der Gebäude und die von Bauten beanspruchten Flächen ausserhalb des Baugebiets stabilisiert wird.

Mit einer Abbruchprämie will die Kommission einen Anreiz setzen, um Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen zu beseitigen. Die Anforderungen an kantonale Richtpläne will sie verstärken. Die Kantone müssen neu festlegen, wie sie das Stabilisierungsziel erreichen wollen.

In Berggebieten können Kantone Spezialzonen benennen, in denen nicht standortgebundene Nutzungen ausserhalb der Bauzone zugelassen werden können. Sie müssen sich aber an Auflagen halten: In dem betroffenen Gebiet muss die Gesamtsituation verbessert werden, und es sollen Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen vorgeschrieben werden.

Zudem will die Kommission dem Bundesrat eine Grundlage geben, um den Abriss, den Wiederaufbau und die massvolle Erweiterung von touristischen Betrieben ausserhalb von Bauzonen zu regeln. Schliesslich sollen die Kantone und der Bundesrat über die Stabilisierungsziele regelmässig Bericht erstatten.

Innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Gesetzesbestimmungen müssen die Kantone zudem ihre Richtpläne anpassen. Lässt ein Kanton die Frist ungenutzt ablaufen, muss er alle neuen Gebäude ausserhalb der Bauzone durch die Beseitigung eines anderen Gebäudes kompensieren. Dies gilt so lange, bis der Bundesrat die erforderlichen Richtplanänderungen genehmigt hat.

Ausnahmen für das Bauen und das Nutzen von Flächen ausserhalb der Bauzone dürften im Rat aber noch zu reden geben. Gemäss der Mitteilung beantragen Minderheiten weitergehende Ausnahmeregelungen.

Die im März 2019 von Umweltverbänden lancierte Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet neu in der Bundesverfassung verankern. Bund und Kantone sollen auch dafür sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen.

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