Der Ständerat will unter bestimmten Bedingungen die Verwahrung jugendlicher Straftäter ermöglichen. Er hat eine Änderung des Jugendstrafgesetzes gutgeheissen.
Der Ständerat will über die Verwahrung von jugendlichen Gewalttätern und -täterinnen diskutieren. Er hat entschieden, auf die Vorlage dazu einzutreten. (Archivbild)
Der Ständerat will über die Verwahrung von jugendlichen Gewalttätern und -täterinnen diskutieren. Er hat entschieden, auf die Vorlage dazu einzutreten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat will die Verwahrung jugendlicher Straftäter ermöglichen.
  • Der Nationalrat prüft die Gutheissung der Änderung des Jugendstrafgesetzes.

Der Ständerat will unter bestimmten Bedingungen die Verwahrung von jugendlichen Straftätern ermöglichen. Er hat eine Änderung des Jugendstrafgesetzes gutgeheissen, die nun in den Nationalrat geht.

Laut der Vorlage sollen nur Jugendliche verwahrt werden können, welche nach Vollendung des 16. Altersjahrs einen Mord begangen haben. Auch muss bei ihnen am Ende der jugendstrafrechtlichen Sanktion die ernsthafte Gefahr bestehen, dass sie wiederum eine solche Straftat begehen.

Heute sieht das Jugendstrafgesetz keine reine Sicherheitsmassnahme wie die Verwahrung zum Schutz Dritter vor. Die fürsorgerische Unterbringung ist laut Bundesrat nicht als Sicherheitsmassnahme für nicht erziehbare und nicht behandelbare Personen konzipiert.

Von 2010 bis 2020 zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt

Verwahrt werden sollen laut der bundesrätlichen Botschaft nicht 16- oder 17-Jährige, sondern jugendliche Mörder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion. Laut Bundesrat wurden von 2010 bis 2020 in der Schweiz zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt. Beim grössten Teil von ihnen bestand nach der Entlassung aus dem Vollzug keine grössere Gefahr mehr für Dritte.

Die Vorlage geht auf eine Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) zurück, welche die Eidgenössischen Räte an den Bundesrat überwiesen. Dieser arbeitete in der Folge eine Vorlage aus. Der Ständerat hat sie am Donnerstag diskussionslos gutgeheissen.

strafgesetzbuch
Eine Frau liest das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB). (Symbolbild) - Keystone

Auch eine Änderung des Strafgesetzbuches hiess der Ständerat gut. Straftäter, die sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befinden, werden nicht mehr unbegleitet in Urlaube entlassen.

Flucht von Vergewaltiger und Mörder verhindern

Auch diese Änderung geht im Wesentlichen auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück. Er stammt von der früheren SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Die heutige Züricher Regierungsrätin verwies in ihrem Vorstoss auf einen verwahrten Vergewaltiger und Mörder. Ihm sei auf einem sogenannten humanitären Ausgang die temporäre Flucht gelungen.

Abgelehnt hat der Ständerat hingegen den Vorschlag, die jährliche Überprüfung einer Verwahrung von Straftätern nur noch alle drei Jahre vorzusehen. Auch diese Vorlage geht noch in den Nationalrat.

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