Jugendliche Straftäter sollen verwahrt werden können, wenn sie Dritte gefährden. Der Ständerat will über Anpassungen im Jugendstrafrecht debattieren.
jugendliche Straftäter
Schleierfahnder nehmen einen Mann fest. - dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Junge Straftäter sollen verwahrt werden können, wenn sie Dritte gefährden.
  • Der Ständerat will über Anpassungen im Jugendstrafrecht debattieren.

Jugendliche Straftäterinnen und Straftäter sollen verwahrt werden können, wenn sie Dritte gefährden. Der Ständerat will über Anpassungen im Jugendstrafrecht debattieren. Gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission ist er auf die Vorlage eingetreten.

Der Ständerat entschied dies am Montag mit 22 zu 17 Stimmen und bei einer Enthaltung. Die Entscheidung fiel gegen den Willen einer knappen Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-S).

Die Schweiz verfüge bereits über ein sehr gut funktionierendes Jugendstrafrecht, hatte diese den Antrag auf Nichteintreten begründet.

Der Bundesrat hatte die Vorlage im Auftrag des Parlaments erstellt. 2016 hatte dieses eine Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) angenommen. Caroni forderte, dass junge Straftäterinnen und -täter, die wegen der Altersgrenze aus dem Vollzug entlassen werden müssten, dort bleiben können müssten, wenn die Sicherheit Dritter es erfordere.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Andrea CaroniBundesratStänderat