Eine Mitte-Links-Mehrheit des Ständerats konnte sich durchsetzen: Tabakwerbung soll in Zeitungen verboten werden.
Tabakwerbeverbot
Das Tabakwerbeverbot soll präventiv gegen den Tabakkonsum von Minderjährigen wirken. - Webseite «Kinder ohne Tabak»

Im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften soll Tabakwerbung verboten werden. Das fordert der Ständerat. Er will die von Volk und Ständen angenommene Tabakwerbeverbotsinitiative in diesem Punkt strikt umsetzen. Andernorts beschloss er Ausnahmen.

Die kleine Kammer hat am Donnerstag die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung des Tabakproduktegesetzes in einem zentralen Punkt angenommen. Konkret soll Werbung in Presseerzeugnissen verboten werden – es sei denn, diese sind hauptsächlich für den ausländischen Markt oder ausschliesslich für die in der Tabakbranche tätigen Personen bestimmt.

Das beschloss der Rat mit 22 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Eine Mitte-Links-Mehrheit setzte sich durch. Die vorberatende Kommission hatte das Verbot abschwächen wollen. So sollte Werbung in Publikationen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden, erlaubt bleiben.

Unterschiedliche Interpretation der Verfassung

Die Debatte zu diesem Kernpunkt der Vorlage war teilweise hitzig. Laut Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU) wäre bei einer strikten Interpretation des Verfassungsartikels jedes Inserat, das Jugendliche sehen könnten, verfassungswidrig. Die Initianten hätten das Verbot jedoch nicht absolut, sondern relativ ausgelegt. Deshalb gebe es Handlungsspielraum.

Esther Friedli (SVP/SG) erinnerte daran, dass auch andere Volksinitiativen nicht umgesetzt worden seien und verwies dabei auf die Diskussionen rund um die SVP-Zuwanderungsinitiative. Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) konterte: Auch wenn das Parlament damals Fehler gemacht habe, gelte es nun, diesen Fehler nicht noch einmal zu machen.

«Wenn die Verfassung geändert wird, dann haben wir das gefälligst umzusetzen», gab Pirmin Bischof (Mitte/SO) zu bedenken. Der Wortlaut der Initiative sei absolut unmissverständlich: «Der Bund verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht.»

Initianten für strikte Umsetzung

Hans Stöckli (SP/BE), einer der Initianten der Tabakwerbeverbotsinitiative, kritisierte die laschen Tabakwerbebestimmungen in der Schweiz. Wenn die Initiative konsequent umgesetzt werde, würden bald Hunderttausende Menschen weniger rauchen. Damit würden Milliarden an Franken eingespart.

«Die meisten beginnen als Jugendliche mit dem Rauchen», so Maya Graf (Grüne/BL). Deshalb gelte es, die Tabakwerbung für die jungen Leute zu verbieten. Auch Gesundheitsminister Alain Berset warb für eine strikte Umsetzung der Initiative.

Verschiedene Ausnahmen

Der Ständerat folgte dem Bundesrat nicht in allen Punkten und schwächte die Vorlage teilweise ab. So soll der Verkauf von Tabakprodukten und von elektronischen Zigaretten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können, nicht verboten werden. Hier setzte sich eine Mitte-Rechts-Mehrheit mit 22 zu 18 Stimmen durch.

Auch soll die direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen möglich bleiben – auch an Orten, zu denen Minderjährige Zugang haben. Diesen Entscheid fällte der Ständerat mit 23 zu 17 Stimmen.

Ausserdem soll Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten weiterhin erlaubt sein, sofern diese für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist. Analog geregelt hat der Ständerat auch das Sponsoring von Veranstaltungen. Er beschloss dies mit 25 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Keine Meldepflicht für Ausgaben

Keinen Widerstand gab es in der kleinen Kammer an weiteren Änderungen am Entwurf des Bundesrats. So sollen die Anforderungen an das System zur Alterskontrolle bei Onlineverkäufen und -werbung präziser definiert werden. Zudem wurde die Meldepflicht der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabakproduktehersteller gestrichen, da diese kein Anliegen der Initiative sei.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes mit 37 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Vorlage geht an den Nationalrat.

Geplant ist, die neuen Bestimmungen ab dem Jahr 2026 in Kraft zu setzen. Im Februar 2022 hatten Volk und Stände der Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» zugestimmt.

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