Bundesrat soll Einführung einer Kronzeugenregelung gegen organisierte Kriminalität prüfen, fordert der Ständerat.
Die Strassen rund um den Tatort sind abgesperrt. Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild
Das Parlament hatte sich bereits mehrmals in den vergangenen Jahren gegen eine weitergehende Kronzeugenregelung ausgesprochen. (Symbolbild) Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild - dpa-infocom GmbH

Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität soll der Bundesrat die Einführung einer Kronzeugenregelung prüfen. Das fordert der Ständerat. Er hat am Mittwoch ein entsprechendes Postulat seiner Rechtskommission (RK-S) gutgeheissen – mit 22 zu 16 Stimmen.

Konkret will die RK-S den Bundesrat damit beauftragen, die Vor- und Nachteile einer solchen Kronzeugenregelung in einem Bericht darzulegen. Dabei sollen die Erfahrungen von anderen Staaten berücksichtigt werden. Zudem sei darzulegen, wie ein entsprechendes Modell im Schweizerischen Straf- und Strafprozessrecht ausgestaltet werden könnte.

Die Kommission beschloss das Postulat nach einer Anhörung von Bundesanwalt Stefan Blättler, wie deren Sprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) sagte. Blättler hatte in der Vergangenheit für die Einführung einer Kronzeugenregelung plädiert. Ein entsprechender Grundlagenbericht erlaube es, das weitere Vorgehen sorgfältig zu prüfen, sagte Jositsch.

Gegnerschaft zweifelt an Nutzen des Berichts

Eine Minderheit im Ständerat plädierte dafür, das Postulat abzulehnen. Ein Bericht bringe nichts, so der Tenor der Gegnerschaft. Das Parlament hatte sich bereits mehrmals in den vergangenen Jahren gegen eine weitergehende Kronzeugenregelung ausgesprochen. Mit einer solchen kann beispielsweise bereits die Staatsanwaltschaft Kronzeugen verbindlich eine Strafreduktion oder Straffreiheit zusichern.

Ein Ja des Ständerats bedeute nicht, dass es tatsächlich zu einer Gesetzesänderung komme, machte Jositsch im Namen der Kommission klar. Es gehe lediglich darum, die Ausgangslage zu beschreiben und verschiedene offene Fragen abklären zu lassen.

Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt heute die sogenannte kleine Kronzeugenregelung. Dies bedeutet, dass das Gericht Mitgliedern krimineller Organisationen für ihre Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden eine Strafmilderung nach freiem Ermessen zusprechen kann. Für Personen, die durch ihre Mitwirkung in einem Strafverfahren gefährdet sind, sind ausserdem Zeugenschutzprogramme vorgesehen.

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