Ständeratskommission will Kronzeugenregelung prüfen lassen
Die Einführung einer Kronzeugenregelung beim Kampf gegen organisierte Kriminalität soll vom Bundesrat geprüft werden.

Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität soll der Bundesrat die Einführung einer Kronzeugenregelung prüfen. Das fordert die zuständige Ständeratskommission einstimmig.
Konkret will die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) den Bundesrat damit beauftragen, die Vor- und Nachteile einer solchen Kronzeugenregelung in einem Bericht darzulegen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Dabei sollen die Erfahrungen von anderen Staaten berücksichtigt werden. Zudem sei darzulegen, wie ein entsprechendes Modell im Schweizerischen Straf- und Strafprozessrecht ausgestaltet werden könnte.
Bundesanwalt Stefan Blättler plädiert für Kronzeugenregelung
Die Kommission verabschiedete das Postulat nach einer Anhörung von Bundesanwalt Stefan Blättler, wie es in der Mitteilung hiess. Dieser hatte in der Vergangenheit für die Einführung einer Kronzeugenregelung plädiert. Ein entsprechender Grundlagenbericht erlaube es, das weitere Vorgehen sorgfältig zu prüfen, schrieb die Ständeratskommission.
Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt heute die sogenannte kleine Kronzeugenregelung. Dies bedeutet, dass das Gericht Mitgliedern krimineller Organisationen für ihre Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden eine Strafmilderung nach freiem Ermessen zusprechen kann. Für Personen, die durch ihre Mitwirkung in einem Strafverfahren gefährdet sind, sind ausserdem Zeugenschutzprogramme im Sinne des Bundesgesetzes über den ausserprozessduralen Zeugenschutz vorgesehen.
Eine weitergehende Kronzeugenregelung hatte das Parlament bisher abgelehnt. Mit einer solchen solle beispielsweise bereits die Staatsanwaltschaft Kronzeugen verbindlich eine Strafreduktion oder Straffreiheit zusichern können.