Ständerat will keine Wahlfreiheit bei Komplementärmedizin
Die Krankenkassen müssen komplementärmedizinische Behandlungen weiterhin finanzieren, eine Wahlfreiheit für Versicherte bleibt aus.

Krankenkassen sollen komplementärmedizinische Behandlungen weiterhin für alle übernehmen müssen. Eine Wahlfreiheit für Versicherte, auf Geld von der Krankenkasse für solche Behandlungen zu verzichten, soll es nicht geben.
Oppositionslos sagte der Ständerat am Donnerstag Nein zu einer Motion aus dem Nationalrat. Diese hatte verlangt, dass jede versicherte Person selbst wählen kann, ob sie von der Krankenkasse komplementärmedizinische Leistungen vergütet haben will oder nicht.
Damit bleibt alles, wie es ist: Die Grundversicherung bezahlt alternativmedizinische Leistungen, nämlich anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur und Pharmakotherapie der traditionellen chinesischen Medizin. Sie müssen von einer Fachärztin oder einem Facharzt erbracht werden.
Kosten im Blick
Die zuständige Kommission hatte sich mit dem Argument durchgesetzt, dass das Ja an der Urne respektiert werden müsse. Auch sei der Kostenanteil für komplementärmedizinische Leistungen an den Gesundheitskosten mit 18 Millionen Franken im Jahr verschwindend klein, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH).
Es habe sich herausgestellt, dass die Wirksamkeit zahlreicher Methoden der Akupunktur, der anthroposophischen Medizin, der Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin, der klassischen Homöopathie und der Phytotherapie wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden könne, hatte FDP-Nationalrat Philippe Nantermod (VS) den Vorstoss begründet.
Die Debatte um die Wirksamkeit
Aus seiner Sicht lässt sich schwer rechtfertigen, dass alle Versicherten gezwungen würden, Leistungen mitzufinanzieren, die im Wesentlichen auf der inneren Überzeugung einiger Ärztinnen und Ärzte und einiger Versicherten beruhten, nicht aber auf objektiven wissenschaftlichen Daten. Deshalb forderte er eine Wahlfreiheit.