Ständerat will Kantonen neue Anreize geben für rasche Wegweisungen
Der Ständerat will den Kantonen beim Vollzug von Ausschaffungen, Wegweisungen und Landesverweisungen Beine machen. Er fordert zusätzliche Pauschalen für vorbildliche Kantone.

Die kleine Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller angenommen – mit 31 zu 10 Stimmen. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug. Stimmt er dem Vorstoss ebenfalls zu, muss der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen anpassen.
Gemäss Motionstext soll jeder Kanton rechtskräftige und vollziehbare Wegweisungsentscheide des Bundes oder gerichtliche Landesverweisungen vollziehen können, unabhängig von der ursprünglichen kantonalen Zuständigkeit. Zudem soll der vollziehende Kanton vom Bund finanziell entschädigt werden.
Bisher habe sich der fehlende Vollzugswille nicht regeln lassen, machte Müller im Rat geltend. Während einige Kantone entschlossen handelten, wiesen andere eine Vollzugsquote von unter dreissig Prozent auf. «Das Bundesrecht wird damit faktisch nicht schweizweit durchgesetzt.» Das Problem bestehe seit Jahren.
Müller schlägt ein Anreizsystem vor: eine doppelte Pauschale für erfolgreiche Rückführungen. Kantone, die den Vollzug trotz Zuständigkeit nicht wahrnehmen, sollen hingegen keine Pauschale erhalten.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. «Wir haben bereits heute ein austariertes Anreizsystem», gab Justizminister Beat Jans zu bedenken. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) könne finanzielle Sanktionen gegen säumige Kantone ergreifen und tue das auch regelmässig.
Eine zusätzliche finanzielle Entschädigung brauche es nicht, und sie sei «keine gangbare Lösung». Eine derartige Finanzhilfe des Bundes würde laut dem Bundesrat ein Novum darstellen.
Stattdessen will die Landesregierung entlang bereits skizzierter Linien den Wegweisungsvollzug weiter optimieren, wie sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Vorstoss schrieb. Ein entsprechendes Konzept werde bis Ende Jahr vorliegen, sagte Jans.










