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Ständerat heisst Kompromiss zur Finanzierung der 13. AHV-Rente gut

Keystone-SDA
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Bern,

Die 13. AHV-Rente soll über die Löhne und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Der Ständerat hat den Antrag der Einigungskonferenz gutgeheissen.

Dass die 13. Rente ausbezahlt wird, steht fest. Der Ständerat hat dafür eine Finanzierung aus Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer gutgeheissen, aber die Zustimmung des Nationalrats steh...
Dass die 13. Rente ausbezahlt wird, steht fest. Der Ständerat hat dafür eine Finanzierung aus Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer gutgeheissen, aber die Zustimmung des Nationalrats steh... - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat den Kompromiss zur Finanzierung der 13. AHV-Rente gutgeheissen.
  • Er stellte sich sowohl hinter mehr Lohnprozente als auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
  • Ob die Vorlage scheitert oder zustande kommt, liegt nun am Nationalrat.

Mit jeweils deutlichem Mehr stellte sich der Ständerat am Donnerstag hinter die Anträge der Einigungskonferenz für mehr Lohnprozente für die AHV und die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Das war zu erwarten gewesen, denn die Anträge entsprachen der von ihm bevorzugten Mischfinanzierung, wenn auch mit tieferen Lohnbeiträgen.

Baume-Schneider hinter Kompromiss

Zustimmung zum Einigungsantrag kam von Vertreterinnen und Vertretern von Mitte, SP und Grünen. Die FDP- und SVP-Ständerätinnen und -Ständeräte sagten zwei Mal Nein. Tiana Angelina Moser (ZH), die einzige GLP-Vertreterin im Rat, lehnte die höheren Lohnbeiträge ab und enthielt sich bei der Mehrwertsteuer-Erhöhung der Stimme.

Gemäss dem Einigungsantrag soll der AHV-Lohnbeitrag um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Der Ständerat hatte zuvor eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte beschlossen. Die Mehrwertsteuer wird – unbefristet – um 0,4 Prozentpunkte angehoben.

Ist die Mischfinanzierung der 13. AHV fair?

Der Hotellerie-Sondersatz der Mehrwertsteuer soll um 0,2 Prozentpunkte steigen. Unberührt bleibt dagegen gemäss früheren Ratsentscheiden der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs. Dazu gehören Nahrungsmittel und Medikamente.

Der Kompromiss-Antrag der Einigungskonferenz könnte laut Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) rund 2,5 Milliarden Franken einbringen. Der «Dreizehnte» sei damit zwar nicht voll ausfinanziert, aber genügend. Auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider warb für den Kompromiss. Mittelfristig könne die AHV so stabil gehalten werden.

Noch nicht unter Dach und Fach

Minderheitssprecher Josef Dittli (FDP/UR) wollte die Finanzierungsvorlage beerdigen. «Das wäre eine Aufforderung an den Bundesrat, die Finanzierungsfrage mit der nächsten Reform der AHV rasch anzugehen», sagte er. Das Nein-Lager hatte in den bisherigen Ratsdebatten wiederholt auf ein höheres Rentenalter gepocht.

Unter Dach und Fach ist die Finanzierungsvorlage noch nicht. Denn am Mittwoch ist der Nationalrat am Zug. In der grossen Kammer haben SVP, FDP und GLP zusammen die knappe Mehrheit. Diese Fraktionen bevorzugten bisher eine Finanzierung der 13. Rente nur aus der Mehrwertsteuer, und das befristet bis 2033.

Sagt der Nationalrat Ja, müssten die Erhöhungen von Lohnprozenten und Mehrwertsteuer auch noch die Schlussabstimmungen überstehen. Das letzte Wort hat aber das Volk, denn für die Mehrwertsteuererhöhung muss die Verfassung angepasst werden. Gibt es im Nationalrat ein doppeltes Nein, kommt die Finanzierung der 13. Rente nicht zustande.

Ein dritter Weg

Vom Tisch wären höhere Lohnabzüge und mehr Mehrwertsteuer damit nicht. Denn der Bundesrat hat in seine in Vernehmlassung gegebene Reformvorlage «AHV 2030» ein Szenario für diesen Fall eingebaut: Es enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen respektive als Variante nur eine höhere Mehrwertsteuer.

Doch es gibt auch einen dritten Weg: Weil die AHV-Finanzierung aus zwei Teilvorlagen besteht, könnte die eine angenommen und die andere abgelehnt werden, wie Ettlin ausführte. Allerdings seien die Vorlagen einseitig verbunden.

13. AHV-Rente
Die 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 an der Urne gutgeheissen. (Archivbild) - keystone

Das bedeutet, dass zwar ohne höhere Mehrwertsteuer die Lohnbeiträge für die AHV nicht erhöht werden können. Umgekehrt könnte aber die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht, aber auf die zusätzlichen Lohnprozente verzichtet werden. Das würde laut Ettlin rund 1,5 Milliarden Franken einbringen.

«Das reicht nicht lange, und die 13. AHV-Rente wäre damit nicht ausfinanziert», sagte er. Die 13. Rente wird Ende Jahr erstmals ausbezahlt; 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig. Rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden 2040.

Sozialpartner sind gespalten

Die Finanzierung der 13. Rente spaltet nicht nur das Parlament, sondern auch die Sozialpartner. Grosse Wirtschaftsverbände bevorzugen die befristete Mehrwertsteuererhöhung und lehnen entsprechend den Einigungsantrag ab. Bleiben höhere Lohnbeiträge in der Vorlage, wollen der Arbeitgeber- und der Gewerbeverband sowie Economiesuisse sie in der Volksabstimmung bekämpfen.

Die gewerkschaftliche Seite unterstützt die Mischfinanzierung. Für tiefe und mittlere Einkommen seien die höheren Lohnbeiträge ein günstiger Preis für die 13. Rente, schreiben sie, und für die Arbeitgeber die Lohnbeiträge tragbar. «Sollte eine Finanzierung jetzt scheitern, würde sie in Zukunft teurer», gab der Gewerkschaftsbund zu bedenken.

Kommentare

User #1336 (nicht angemeldet)

Ich würde alles abblasen, denn vor der Abstimmung wurde für die 13. AHV etwas anderes versprochen. Es kann nicht sein, dass man etwas für die Armunt "machen möchte",und dann genaun auch die mit erhöhter MWST bestraft werden. So kann man es auch lassen

User #5827 (nicht angemeldet)

Haltlos und spricht für eine unfähige Regierung, dito Gesundheitswesen und KK, die haben rein Nichts mehr im Griff ausser Abzocke.

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