Ständerat will Bauern für Seuchenprävention entschädigen
Der Ständerat will Landwirte bei Ausfällen aufgrund von ergriffenen Massnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen gezielt mit Geld unterstützen. Er hat am Donnerstag eine Motion seiner zuständigen Kommission oppositionslos angenommen. Der Bundesrat ist einverstanden damit.

Um dies zu ermöglichen, soll eine Bestimmung im Tierseuchengesetz geschaffen werden. Anspruch auf Geld soll es lediglich in Härtefällen geben. Finanzhilfen sollen jeweils geprüft werden. Der Bund werde nicht jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das letztlich mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion.
Die Entschädigungen wurden von den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und des Ständerats (WBK-N und WBK-S) in zwei gleichlautenden Motionen gefordert. Der Nationalrat hat darüber noch nicht entschieden.
Im vergangenen Jahr waren in Nachbarländern der Schweiz Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, der Afrikanischen Schweinepest und der Lumpy-Skin-Krankheit gemeldet worden. Diese drei hochansteckenden Seuchen haben laut den zuständigen Parlamentskommissionen bei einem Ausbruch grösste wirtschaftliche und auch grosse gesellschaftliche Auswirkungen. Die Prävention sei daher von grösster Bedeutung.
Mit einer angemessenen Entschädigung würden die Akzeptanz und die Tragbarkeit der von Massnahmen betroffenen Tierhalter für die Einhaltung der Massnahmen gestärkt, begründete die Nationalratskommission ihre Forderung. Die Entschädigung von Präventionsmassnahmen und deren Folgen komme den Bund günstiger als die mit der Bewältigung eines Ausbruchs zu tragenden Kosten.










