Ständerat will IV durch Ausgabenkürzungen entschulden
Die kleine Kammer unterstützt eine Motion zur Entschuldung der IV mit 10 Milliarden Franken – Einsparungen statt Lohnabzüge.

Es geht um eine Summe von 10 Milliarden Franken. Die kleine Kammer nahm am Donnerstag eine Motion von Damian Müller (FDP/LU) mit 29 zu 9 Stimmen bei drei Enthaltungen an. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
Müller argumentiert, dass ein Schuldenabbau unter den aktuellen Bedingungen – insbesondere im Bereich der Neurenten – unrealistisch sei. Er sieht Ansatzpunkte für Einsparungen in einer neuen Regelung der Reisekosten und neuen Regeln für Rentnerinnen und Rentnern mit Kindern sowie durch verstärkte Betrugsbekämpfung.
Im Rat warnte Müller vor einer Erhöhung der Lohnabzüge zugunsten der IV. «Wir sind verpflichtet, darauf zu achten, dass unsere KMU-Wirtschaft – das Gewerbe und seine Mitarbeitenden – nicht auch noch auf der Strecke bleibt», sagte er.
Kritik an restriktiver Motion
Flavia Wasserfallen (SP/BE) kritisierte ohne Erfolg die Motion als zu restriktiv. Ihrer Meinung nach ist es unrealistisch, die Entschuldung nur ausgabenseitig vorzunehmen. «Wenn man bei den Renten sparen will, muss man zuerst in die Arbeitsintegration investieren», betonte sie.
Auch der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. In seiner Stellungnahme räumte er jedoch ein, dass der Anstieg der Neurenten – insbesondere bei jungen Erwachsenen mit schweren psychischen Problemen – eine grosse Herausforderung für die Invalidenversicherung darstellt.
Der Bundesrat plant daher Massnahmen wie eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt. Das Sparpotential der von Müller vorgeschlagenen Kürzungen hält die Landesregierung allerdings für zu gering.
Eine rein ausgabenseitige Sanierung sei ohne Rentenkürzungen kaum realistisch, so das Fazit des Bundesrats. Deshalb will er auch Massnahmen auf der Einnahmeseite prüfen und kündigte an, bis Ende 2026 einen Vorentwurf zur nächsten IV-Revision in die Vernehmlassung zu schicken.