Die Schweiz verfüge bereits über ein gut funktionierendes Jugendstrafrecht. Daher lehnt die zuständige Kommission die Vorlage des Bundesrates ab.
Bundeshaut GPK
Das Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Verwahrung für Jugendliche einführen.
  • Die zuständige Ständeratskommission lehnt die Vorlage ab.
  • Es sei nicht gerechtfertigt, das gesamte System umzukrempeln.

Jugendliche Straftäterinnen und Straftäter sollen nicht verwahrt werden. Die zuständige Ständeratskommission will auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrates nicht eintreten. Die Schweiz verfüge bereits über ein sehr gut funktionierendes Jugendstrafrecht, lautet die Begründung. Dies teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Mit 7 zu 5 Stimmen beschloss die Rechtskommission des Ständerates (RK-S), auf die Vorlage des Bundesrates nicht einzutreten, die die Verwahrung für Jugendliche einführen will.

Mit den heutigen Schutzmassnahmen könnten die allermeisten jugendlichen Täterinnen und Täter reintegriert werden, so dass keine Gefahr mehr bestehe für weitere Straftaten, befand die Mehrheit. Die Hirnentwicklung bei Jugendlichen sei noch nicht abgeschlossen und eine Voraussage bezüglich deren Gefährlichkeit daher schwierig.

Die in einer Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) geltend gemachte Sicherheitslücke betreffe «eine eine absolut geringe Anzahl von Verfahren». Es sei daher nicht gerechtfertigt, das gesamte System umzukrempeln, urteilte die Mehrheit. Die Motion war in beiden Räten 2016 angenommen worden.

Ständerat entscheidet im Frühling

Die Minderheit der RK-S hingegen will eintreten auf die Vorschläge. Es handle sich um eine ausgewogene Lösung. Die Verwahrung werde auf den Tatbestand Mord, für Täter ab 16 Jahren und bei bestehender Gefahr für Dritte bei Entlassung aus einer geschlossenen Unterbringung bei Volljährigkeit beschränkt.

Beim Jugendstrafrecht steht neben der Bestrafung die Erziehung im Vordergrund, wie der Bundesrat zu seinen Anträgen schreibt. Jugendliche, die weder erzogen noch behandelt werden können, müssen heute wegen einer Gesetzeslücke aus dem Vollzug einer Massnahme entlassen werden, selbst wenn sie für Dritte eine Gefahr darstellen.

Von 2010 bis 2020 wurden zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt. Beim grössten Teil bestand nach der Entlassung aus dem Vollzug keine grössere Gefahr mehr für Dritte, wie der Bundesrat schrieb. In Einzelfällen musste aber eine fürsorgerische Unterbringung beantragt werden. Diese kann aber gemäss geltender Rechtsprechung die Funktion einer Sicherheitsmassnahme nicht erfüllen.

Der Ständerat wird in der Frühjahrssession über das Eintreten auf die Vorlage entscheiden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Andrea CaroniBundesratStänderatMord