Ständerat verschiebt Entscheid über Linksteuer

Der Ständerat verschiebt den Entscheid über die Revision des Urheberrechts. Vorerst sollen Facebook, Google & Co keine Gebühren für verlinkte Artikel zahlen.

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Die Diskussiom im Ständerat rund um ein mögliches Verbot von Weblinks bei Google und Facebook. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Die vorberatende Kommission soll die Anpassungen des Urheberrechts erneut überprüfen.
  • Der Ständerat hat ohne Gegenstimme die Kommission damit beauftragt.
  • Man solle dabei den Entscheid der EU Ende März mitberücksichtigen.

Entscheid auch in der EU

Der Antrag von Pirmin Bischof (CVP/SO) wurde im Ständerat ohne Gegenstimme angenommen. Er fordert die vorberatende Kommission dazu auf, den Antrag zu überprüfen. Dabei soll die aktuellen Rechtsentwicklungen der Europäischen Union berücksichtigt werden.

Auch die EU entscheidet Ende März über die Entschädigungsregelung. Das «Leistungsschutzrecht» soll die Ausfälle durch Werbeeinnahmen der Medienbranche zugunsten der Internetbranche regeln. Kritiker bezweifeln, dass mit dieser Regel die Probleme der Medienbranche gelöst werden.

Anlass für die Verschiebung war eine umstrittene Ergänzung der Kommission. Diese verlangte, dass Google, Facebook und Co. zugunsten der Medienverlage zur Kasse gebeten werde.

Also auch innerhalb der EU ist die Regelung umstritten. Viele befürchten eine Einschränkung für das freie Internet.

Betreiber von Internetplattformen sollen künftig auch journalistische Werke vergüten, wenn diese auf den Plattformen zugänglich gemacht würden. Dabei gehe es hauptsächlich um Textauszüge und Hinweise auf Artikel von Medien, die bei den Diensten angezeigt werden.

Ständerat findet Vorschlag der Kommission nicht ausgereift

Im Ständerat ist man überzeugt, dass der Vorschlag der Kommission nicht ausgereift sei. Mit dem Vorschlag hätte die Schweiz das restriktivste Urheberrecht in Bezug auf das Internet. Weder Internetnutzer, noch Journalisten würden davon profitieren. Und insbesondere kleine Verlage und freie Journalisten würden eingeschränkt.

Nun befasst sich die Ständeratskommission nochmals eingehend mit möglichen Regelungen.

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