Ständerat will Google und Facebook zur Kasse bitten

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat debattiert heute Dienstag über die Modernisierung des Urheberrechts. Diese betrifft Internet-Plattformen wie Google und Facebook.

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Die Diskussiom im Ständerat rund um ein mögliches Verbot von Weblinks bei Google und Facebook. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat diskutiert heute Dienstag über eine Modernisierung des Urheberrechts.
  • Die Kommission will Google und Facebook zu Gunsten der Medienverlage zur Kasse bitten.
  • Sie sollen zahlen, wenn sie journalistische Werke zugänglich machen.

Dabei geht es primär um Textanrisse und Hinweise auf Artikel, die Internetnutzern in Diensten wie Google News angezeigt werden.

Die Internet-Plattformen können auf diesem Weg Daten für die Werbevermarktung gewinnen oder zu den Textanrissen Werbung platzieren. Damit verdienen sie Geld. Aus Sicht der Verleger Geld, das ihnen entgeht. Die Nutzer begnügen sich nämlich unter Umständen mit dem Textanriss im sozialen Netzwerk und klicken nicht auf den weiterführenden Link.

Leistungsschutzrecht diene nur grossen Verlagen

Nicht vergütet werden müsste gemäss dem Vorschlag der Ständeratskommission das Zugänglichmachen einzelner Wörter ohne eigenständige journalistische Bedeutung. Das zusammen mit Links, welche Nutzer zur Originalpublikation oder zum Informationsdienst führen, der den Beitrag veröffentlicht hat.

Wie der Ständerat entscheidet, wird sich zeigen. Seine vorberatende Kommission hat sich mit sieben zu drei Stimmen bei einer Enthaltung dafür ausgesprochen. Laut der Komission soll eine solche Regelung im Urheberrecht verankert werden.

Nationalrat sprach sich gegen Modernisierung aus

Der Nationalrat hatte sich mit 133 zu 39 Stimmen bei fünf Enthalten gegen einen entsprechenden Antrag ausgesprochen. Die Mehrheit befand, die Medienkrise sei so nicht zu lösen.

Auch in anderen Punkten schlägt die Ständeratskommission bei der Revision des Urheberrechts Änderungen vor. Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, und Sammlungen die rein kostendeckend arbeiten,sollen auf ihre pauschal erhobenen Entgelte keine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften leisten.

Vergütung für Filmschaffende

Einverstanden ist die Ständeratskommission damit, dass Filmschaffende eine Vergütung für die Video-on-Demand-Verwendung erhalten.

Die Kommission schlägt aber vor, die Musik in Filmen von einer solchen Vergütungspflicht auszunehmen. Der Entwurf des Bundesrates würde zu Mehraufwand und Mehrkosten sowie weniger Ertrag für die Künstler führen.

Dem Nationalrat gefolgt ist die Kommission bei der Hotel-Abgabe. Neu sollen Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke nicht mehr zahlen müssen. Die Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden. Dies war allerdings umstritten.

Pirateriebekämpfung

Kern der Urheberrechtsrevision ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Künftig sollen sie verhindern, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden.

Ursprünglich wollte der Bundesrat auch Access Provider in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber davon ab.

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