Die umstrittene Reform des Urheberrechts in der EU hat eine weitere Hürde genommen: Der Rechtsausschuss des Europaparlaments stimmte am Dienstag für einen mit den EU-Staaten ausgehandelten Kompromiss.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Letztes Wort hat das Plenum voraussichtlich Ende März.

16 Abgeordnete stimmten dafür und neun dagegen. Das letzte Wort hat nun das Plenum des Europaparlaments, das voraussichtlich Ende März abstimmt.

Google, YouTube, Facebook und Co. sollen verpflichtet werden, Inhalte zu entfernen, für die von den Urhebern keine Lizenz erteilt wurde. Ausgenommen werden sollen Firmen, die seit weniger als drei Jahren bestehen, deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und deren Nutzerzahl unter fünf Millionen pro Monat liegt.

Unternehmen, die über diesen Schwellen liegen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen blockieren und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen. Auch wenn sie in der Richtlinie nicht vorgeschrieben sind, lässt sich dies in der Praxis wegen der Datenmengen nur mit den umstrittenen Upload-Filtern erreichen, die vielfach als Mittel für Zensur kritisiert werden.

«Das heutige Abstimmungsergebnis zeigt, dass wir bei der Urheberrechtsreform allen Widerständen zum Trotz in die richtige Richtung gehen», erklärte der CDU-Abgeordnete Axel Voss. «Wir senden heute ein eindeutiges Signal: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum (...) Ob online oder offline - Künstler, Autoren, Musiker und Journalisten haben ein Anrecht auf eine faire Vergütung ihrer Werke.»

Algorithmen seien «nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden», sagte dagegen der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. «Satire, Parodie oder vom Zitatrecht gedeckte Verwendungen werden fälschlicherweise geblockt werden.» Er kritisierte, dass sich die Union in Deutschland trotz Ablehnung im Koalitionsvertrag nicht «gegen diese fehleranfällige Technik» ausspreche.

Die Reform sieht auch ein Leistungsschutzrecht vor, wie es bereits in Deutschland gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass Verlage oder Nachrichtenagenturen vergütet werden, wenn ihre Artikel auf Plattformen angeboten werden. Private Nutzer, die etwa über Facebook oder Twitter Nachrichten austauschen, sind davon nicht betroffen.

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