Wankdorf-Projekt laut Astra noch nicht rechtskräftig
Das Projekt zur Umgestaltung des Autobahn-Anschlusses Wankdorf ist noch nicht rechtskräftig – aktuell läuft die 30-tägige Beschwerdefrist.

Das Projekt zur Umgestaltung des Autobahn-Anschlusses Wankdorf ist noch nicht rechtskräftig genehmigt. Zurzeit laufe die 30-tägige Beschwerdefrist, teilte das Bundesamt für Strassen (Astra) am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Der Gemeinderat der Stadt Bern hatte gleichentags angekündigt, er prüfe die Beschwerdemöglichkeiten gegen den Entscheid des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).
Dabei handelt es sich um die Plangenehmigungsverfügung, wie das Astra schrieb. Das sei ein wichtiger Schritt für das Projekt.
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich
Verfahrensbeteiligte können laut Astra Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Da das Bundesamt in dem Plangenehmigungsverfahren Partei sei, werde es sich erst wieder inhaltlich äussern, wenn das Projekt rechtskräftig genehmigt sei.