Der Ständerat hat das Strafmass beim Anti-Terrorgesetz verschärft. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen ist er mit den Vorschlägen des Bundesrates einverstanden.
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Daniel Jositsch (SP/ZH) führte als Kommissionssprecher durch die Anti-Terror-Vorlagen im Ständerat. Die kleine Kammer beschloss unter anderem eine Erhöhung des Strafmasses für kriminelle Organisationen und Terrorgruppen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat verschärft am Montag das Anti-Terrorgesetz des Bundesrats.
  • Die Kleine Kammer stimmte für ein strengere Bestrafung.

Härtere Strafen für Terroristen, Hausarrest für terroristische Gefährder: Der Ständerat hat am Montag die Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus im zweiten Anlauf gutgeheissen. Er folgt in den Kernpunkten dem Bundesrat, verschärft aber das Strafmass.

Die Regierung hat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt. Die eine soll die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern. Die zweite Vorlage sieht präventive Massnahmen vor. Diese sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen sollen sie den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.

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Blick in den Ständeratssaal. (Symbolbild) - Keystone

Der Ruf nach neuen Regeln war unter anderem im Zusammenhang mit drei Irakern laut geworden, die aus der Haft entlassen werden mussten und weiterhin als gefährlich galten. Die Behörden konnten aber nichts tun, weil eine gesetzliche Grundlage fehlte. Der Bundesrat reagierte mit einem Paket von Massnahmen gegen Terrorismus.

Dschihadreisen im Fokus

Im Zentrum der ersten Vorlage steht eine neue Strafbestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe stellt. Finanzierungshandlungen fallen ebenfalls darunter. Heute gibt es Bestimmungen dazu in einem befristeten Gesetz. Nun sollen diese auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt und klarer gefasst werden.

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Bundesrätin Karin Keller-Sutter. - Keystone

«Wir überschreiten die Grenzen zum Gesinnungsstrafrecht», warnte Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) und forderte, die Vorlage auf das Wesentliche zu beschränken. Das Angeworbenwerden sei nicht strafbar, entgegnete Justizministerin Karin Keller-Sutter. Erst, wenn eine Person konkrete Schritte unternehme, greife das Gesetz. Der Rat folgte ihr mit 34 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung.

Keine Unterscheidung zwischen Mafia und IS

Bei der Strafhöhe geht der Ständerat weiter als der Bundesrat. Er sprach sich dafür aus, das Strafmass sowohl die Unterstützung oder Beteiligung an kriminellen und auch terroristischen Organisationen auf bis zu zehn Jahre festzulegen. Der Entwurf des Bundesrats sieht ein unterschiedliches Strafmass von fünf respektive zehn Jahren vor.

Strafbar ist schon die blosse Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Unterstützung. Die Beteiligung muss sich durch eine Handlung manifestieren, die nicht kriminell zu sein braucht. Wichtig sei aber noch immer der Vorsatz, sagte Jositsch.

Gefährder auf dem Radar

Bei der zweiten Vorlage stehen rechtsstaatlich heikle Fragen zur Debatte. Was tun, wenn jemand als gefährlich eingestuft wird, aber die Hinweise nicht für ein Strafverfahren ausreichen? Oder wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, aber immer noch als gefährlich gilt?

Als terroristische Gefährder gelten Personen gemäss dem Gesetz dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.

Umstrittener Hausarrest

Für die Kontrolle dieser Personen soll die Polizei künftig zusätzliche Instrumente erhalten. Vorgesehen ist etwa, dass sich Gefährder regelmässig bei einer Behörde melden müssen, dass ihnen die Ausreise verweigert oder ein Rayonverbot verhängt wird.

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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Auch ein Hausarrest kann verhängt werden - indes nur mit einer richterlichen Genehmigung. Gegner einer solchen Massnahme sprachen von einer «Beugehaft», die nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform wäre.

Der Ständerat beschloss deshalb - im Einklang mit dem Bundesrat - verschiedene Ausnahmen, wann Gefährder das Haus trotzdem verlassen dürfen: nämlich für Erwerbs- und Bildungszwecke, die Ausübung der Glaubensfreiheit oder die Wahrnehmung von familiären Verpflichtungen.

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