Mit einem neuen Gesetz soll die Oberaufsicht über Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag (Service public) neu geregelt werden. Das fordert der Ständerat mit einer Motion.
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Sicht auf Plexiglaswände im Ständeratssaal im Bundeshaus in Bern. - Keystone

Die Motion kommt von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S). Der Ständerat hiess sie am Dienstag mit 34 zu 8 Stimmen gut, gegen den Willen des Bundesrates.

Die KVF-S ist der Ansicht, dass die strategische Führung und Aufsicht bei bundesnahen Betriebe in der heutigen Gesetzgebung nur lückenhaft geregelt seien. Diese Lücken müssten gestopft und ein Rahmen gesetzt werden.

Es stelle sich immer wieder die Frage, welche Aufgaben bundesnahe Betriebe ausserhalb ihres Grundversorgungsauftrags übernehmen dürften. Unklar sei auch, wie die Unternehmen damit umgehen sollten, dass sie einerseits mehr Gewinn erzielen und andererseits die Grundversorgung sicherstellen sollten.

Das neue Gesetz soll neben der Regelung der Oberaufsicht auch Grundsätze des Corporate Governance, den politischen Einfluss und die Steuerung, Transparenz und Berichterstattung enthalten. Erbracht wird die Grundversorgung in der Schweiz in erster Linie durch die Swisscom, die Post und die SBB.

Der Bundesrat stellte sich gegen das Anliegen und verwies auf die Eignerpolitik des Bundes. Auf diesem Weg könne rascher auf neue Entwicklungen reagiert werden und das Parlament könne seine Anliegen so einfacher einbringen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagte, es sei äusserst anspruchsvoll, unterschiedlichste Unternehmen mit einer Mantel-Gesetzgebung unter einen Hut zu bringen.

Die Motion geht an den Nationalrat.

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