Ständerat bodigt Mitte-Initiative gegen Heiratsstrafe
Der Ständerat hat mit knappem Mehr entschieden, den Stimmenden ein Nein zur Mitte-Initiative gegen die Heiratsstrafe bei den Steuern zu empfehlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat lehnt die Mitte-Initiative gegen die Heiratsstrafe ab.
- Das «Nein» kam mit einem knappen Mehr zustande.
- Grund dafür ist unter anderem die Annahme des Volkes zur Individualbesteuerung.
Das Stimmvolk hat im März der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt, und dabei soll es bleiben. Der Ständerat hat mit knappem Mehr entschieden, den Stimmenden ein Nein zur Mitte-Initiative gegen die Heiratsstrafe bei den Steuern zu empfehlen. Damit steht die Nein-Empfehlung des Parlaments.
Die Initiative fordert die Beseitigung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer. Sie schlägt aber nicht individuelle Steuern unabhängig vom Zivilstand vor, sondern sie will Verheiratete wie heute gemeinsam veranlagen. Gesetzesbestimmungen sollen verhindern, dass Verheiratete gegenüber Konkubinatspaaren diskriminiert werden.
Für Mehrheit kein gangbarer Weg
Für eine knappe Mehrheit im Ständerat ist das aber kein gangbarer Weg: Mit 24 zu 21 Stimmen beschloss der Rat am Donnerstag sein Nein zur Initiative. Für ein Ja stimmten Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SVP. Der Nationalrat – auch er mit knappem Mehr – und der Bundesrat lehnen das Begehren ebenfalls ab.
Die Mitte-Partei hielt nach dem Ja zur Einführung der vom Zivilstand unabhängigen Individualbesteuerung an ihrer Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen», fest. Die Mehrheit im Ständerat forderte indes, den Entscheid vom 8. März zu respektieren.
Wiederholt fielen die Worte «Zwängerei» und «Trötzle». Das Hauptziel der Initiative sei mit dem Ja zur zivilstandsneutralen Individualbesteuerung erfüllt, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Würde sie an der Urne angenommen, entstünde «eine unmögliche Situation».
«Man bekommt den Eindruck, als könnte man eine Abstimmung ausradieren, nur weil sie einem nicht gefallen hat», stellte Eva Herzog (SP/BS) fest. Einverdiener-Abzüge für Ehepaare könnten die Kantone auch bei der Umsetzung der Individualbesteuerung einführen.
«Keine neuen Diskriminierungen»
Das Ja-Lager bedauerte, dass nicht gleichzeitig über die Individualbesteueurung und die Initiative abgestimmt worden sei. «Das Ja vom 8. März ist kein Nein zur Fairness-Initiative», sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Wer eine Änderung bei der Heiratsstrafe gewollt habe, habe keine andere Wahl gehabt, als zuzustimmen.
Die Initiative schaffe keine neuen Diskriminierungen und anerkenne unterschiedliche Lebensmodelle, führte Pirmin Bischof (Mitte/SO) aus und griff damit ein Argument gegen die Individualbesteuerung wieder auf. Ob beide Partner gleich viel verdienten oder ob einer beruflich zurückstecke, habe das Paar zu entscheiden und nicht der Steuervogt.
Peter Hegglin (Mitte/ZG) nannte als Beispiel Familien mit Einkünften von 150'000 Franken. Bei einer Einkommensaufteilung von 50 zu 50 Prozent bezahle die Familie mit Individualbesteuerung künftig noch 227 Franken Bundessteuer, 1108 Franken weniger als heute. Mit nur einem Einkommen dieser Höhe wären es aber 4928 Franken Bundessteuer oder 2500 Franken mehr als derzeit. «Ist das gerecht?»
Ein Widerspruch
Bei einem Ja zur Initiative gäbe es einen Widerspruch zwischen der Individualbesteuerung und der neuen Verfassungsbestimmung, gab Finanzministerin Karin Keller-Sutter zu bedenken. Die individuelle Steuer wäre dann verfassungswidrig, aber nur auf Bundesebene.
In den Kantonen bliebe das Gesetz über die Individualbesteuerung relevant. Erneute Anpassungen müssten im Parlament eine Mehrheit finden und wären wieder referendumsfähig. «Das tönt wie ein Perpetuum mobile». Sie hoffe auf eine Abstimmung im November, um rasch Klarheit zu schaffen. Das wünschten auch die Kantone.
In der Debatte wurden die Kosten durch die Initiative ein Thema. Dem Bund könnten je nach Umsetzung 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken entgehen. Bei einem Vollsplitting wären es bis zu 3 Milliarden Franken, gab Herzog zu bedenken.
Bei der Individualbesteuerung belaufen sich die Mindereinnahmen auf 630 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer. Grund sind die vom Parlament neu gestalteten Steuertarife. Hinzu kommen je nach Umsetzung in den Kantonen weitere Ausfälle auf Kantons- und Gemeindeebene. Kantone und Gemeinden haben für den Systemwechsel Zeit bis längstens am 1. Januar 2032.










