Ständerat lehnt Notzulassung für Zuckerrüben-Insektizid ab
Das verbotene Insektizid «Gaucho» wird gegen Zuckerrüben-Viren eingesetzt. Der Ständerat hat sich gegen dessen Notzulassung ausgesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat spricht sich gegen die Notzulassung eines Insektizids für Zuckerrüben aus.
- Das verbotene Neonicotinoid «Gaucho» wird gegen einen Zuckerrüben-Virus eingesetzt.
- Dessen Ablehnung wird mit Alternativprodukten und der Forschung begründet.
Zuckerrübenbauern in der Schweiz müssen auf eine Notzulassung des verbotenen Neonicotinoids «Gaucho» verzichten. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Standesinitiative diskussionslos abgelehnt. Das Geschäft geht in den Nationalrat. Eine Standesinitiative aus dem Kanton Freiburg verlangt gleich lange Spiesse für den Schweizer Zucker.
Die Notzulassung hätte für drei Jahre gelten sollen, solange, bis die Forschung zur Bekämpfung der virösen Vergilbung Lösungen aufzeigt. Die Landwirte in zehn Ländern der EU hatten 2020 eine Notbewilligung für den Einsatz des umstrittenen Mittels erhalten. Der Rat folgte indes seiner vorberatenden Kommission und wies das Begehren ab.
Bund lässt zwei Alternativprodukte zu
Zwar hätten die Rübenpflanzer insbesondere im Jahr 2020 beachtliche Einbussen erlitten. So würdigte Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) die Probleme in diesem Bereich. Der Bund habe jedoch unterdessen zwei Alternativprodukte zugelassen; nach einem Runden Tisch mit Akteuren der Branche und von Umweltschutzorganisation.

Zudem seien auch in der Forschung Fortschritte erzielt worden, im Hinblick auf die Züchtung von resistenteren Sorten. Damit habe sich die Ausgangslage deutlich verbessert. Imker und Umweltschützer stellen sich der Forderung der Schweizer Rübenpflanzer vehement entgegen. Dies, weil Neonicotinoide ein Risiko für die bestäubenden Insekten sind.