Der Ständerat ist am Dienstag bei der letzten Differenz zur künftigen Medienförderung in der Schweiz dem Nationalrat gefolgt. Bei den Gebührenanteilen für konzessionierte private Veranstalter schwenkte er auf eine Brandbreite von 6 bis 8 Prozent ein. Am Mittwoch befindet noch der Nationalrat darüber.
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Auch im Ständerat wird Brisantes diskutiert. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zustimmung der grossen Kammer ist jedoch Formsache, da der Ständerat in dieser Frage am Dienstag mit 31 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Lösung des Nationalrats gefolgt ist.

Bisher hatte der Ständerat auf einem Gebührenanteil von mindestens 8 Prozent beharrt.

Die künftige Medienförderung ist damit nach zähem Ringen so gut wie unter Dach. Während sieben Jahren werden die Medien in der Schweiz direkt und indirekt mit 120 Millionen Franken mehr gefördert als bisher.

Dem Onlinebereich der SRG werden nicht weitergehende Einschränkungen auferlegt. Bei der Befristung des gesamten Pakets war der Nationalrat dem Kompromissvorschlag des Ständerats gefolgt. Es soll für sieben Jahre gelten ab Inkrafttreten. Nach vier Jahren sollen die Auswirkungen der Eingriffe evaluiert werden.

Das Paket umfasst Änderungen im Postgesetz, im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen sowie ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Die neuen Bestimmungen dürften frühestens 2023 in Kraft treten, rund ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Das letzte Wort zum Ausbau der Medienförderung wird allerdings vermutlich das Stimmvolk haben. Namentlich der Verein «Freunde der Verfassung» prüft das Referendum gegen die Vorlage. Der Verein sieht die Unabhängigkeit der Medien infrage gestellt, wenn die staatliche Unterstützung immer grösser wird.

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