SP tobt wegen Vorlagen für Volksabstimmung im Herbst

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Die Neutralitätsinitiative wird dem Volk vorgelegt, das Referendum gegen das Kriegsmaterialgesetz wird aufgeschoben. Kalkül zugunsten SVP, kritisiert die SP.

Christoph Blocher Neutralitätsinitiative
Christoph Blocher, alt Bundesrat und Initiant der Neutralitätsinitiative, Mitte, lacht zwischen Unterstützern anlässlich der Einreichung der Neutralitätsinitiative, am 11. April 2024, vor der Bundeskanzlei, in Bern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Herbst wird über die Neutralitäts- und die Ernährungsinitiative abgestimmt.
  • Das hat der Bundesrat so festgelegt. Das Kriegmsaterialgesetz kommt so erst später dran.
  • Die SP bezeichnet dies als «Kalkül»: Die SVP wäre sonst in Erklärungsnotstand geraten.

Zuerst kommt jetzt mal die Volksabstimmung vom 14. Juni über die SVP-Initiative «keine 10-Millionen-Schweiz» sowie über das Zivildienstgesetz.

Doch der Bundesrat denkt schon einen Schritt weiter: Heute hat er festgelegt, was die Vorlagen für den Abstimmungstermin vom 27. September 2026 sind.

Der Entscheid klingt zunächst unspektakulär: Zum einen wird die vor zwei Jahren von Pro Schweiz und der SVP eingereichte Neutralitätsinitiative dem Volk vorgelegt. Zum anderen die Ernährungsinitiative, die mehr inländische, nachhaltige Lebensmittelproduktion verlangt.

Gehst du regelmässig abstimmen?

Für Aufregung sorgt nun aber nicht, was traktandiert ist – sondern das, was fehlt. So haben Befürworter und Gegner des geänderten Kriegsmaterialgesetzes vermutet, dass auch das Referendum dagegen drankommen könnte. Immerhin hat die Bundeskanzlei schon Ende April bestätigt, dass genügend gültige Unterschriften zusammengekommen seien.

Das heisst: «Abstimmungsreif» wäre die Vorlage damit, sie kommt nun aber wohl erst am übernächsten Abstimmungstermin dran, am 29. November. Und das verärgert die Kriegsmaterial-Export-Gegner massiv.

Gegen die Ukraine, zugunsten von Putin?

«Das ist kein Zufall, sondern Kalkül», ist sich SP-Co-Fraktionschefin Samira Marti sicher. Die Strategie der bürgerlichen Bundesrats-Mehrheit sei, das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen.

Denn die SP nennt die Neutralitätsinitiative «Pro-Putin-Initiative» und das Kriegsmaterialgesetz «Lex Rüstungsindustrie». Wäre beides gleichzeitig zur Abstimmung gelangt, wäre die SVP in Erklärungsnot geraten, denn, sagt SP-Co-Präsident Cédric Wermuth: «Die SVP hat die Lex Rüstungsindustrie gezielt so ausgestaltet, um Solidarität mit der Ukraine zu verhindern und ihre Pro-Putin-Politik fortzuführen.»

wermuth
SP-Co-Präsident Cédric Wermuth, im Hintergrund SP-Co-Fraktionspräsidentin Samira Marti. - keystone

Gemäss geändertem Kriegsmaterialgesetz könnten Waffen einer Gruppe von 25 westlichen Ländern einen Sonderstatus erhalten: Selbst wenn sie in einen Krieg verwickelt sind, soll die Schweiz diese Länder beliefern dürfen.

Aus SP-Sicht hiesse das: «Einerseits wollen sie mit der SVP-Neutralitätsinitiative Sanktionen gegen das Putin-Regime verbieten», sagt Wermuth. «Andererseits unterstützen sie mit dem Kriegsmaterialexportgesetz eine Vorlage, die Waffenexporte an die Ukraine ausschliesst». Also gleich noch einmal «Vorteil Putin».

Daneben würden aber auch Lieferungen an kriegsführende Staaten wie die USA oder Israel wieder möglich. Das wäre dann wiederum nicht sehr neutral. Indem die beiden Vorlagen nicht gleichzeitig zur Abstimmung vorgelegt werden, verschaffe sich die rechte Mehrheit im Bundesrat einen Vorteil. «Das ist ein gefährliches Spiel mit unserer direkten Demokratie», kritisiert SP-Co-Präsident Cédric Wermuth.

Bundesrat nutzt Spielraum

Zum Entscheid im konkreten Fall könne man keine Auskunft geben, sagt die Bundeskanzlei auf Anfrage von Nau.ch. Grundsätzlich aber gelte: Der Bundesrat lege fest, welche Vorlagen wann zur Abstimmung gelangten, und er müsse sich dabei an bestimmte Fristen halten.

Daneben gebe es aber auch einen gewissen Spielraum. Unter anderem berücksichtige der Bundesrat die Anzahl Vorlagen, die demnächst zur Abstimmung anstehen. Oder den Umstand, wann eine Vorlage in Kraft treten soll.

Nach Möglichkeit sollten auch nicht zwei Vorlagen aus dem gleichen Departement traktandiert werden. «Er achtet weiter darauf, abstimmungsreife Vorlagen zeitnah zur Abstimmung zu bringen», so die Bundeskanzlei. Aber: «Zudem dürfen sich die verschiedenen Vorlagen eines Urnengangs nicht widersprechen.»

Kommentare

User #5121 (nicht angemeldet)

Ich frohlocken, wenn die SP tobt

User #2036 (nicht angemeldet)

Wenn die SPler toben , kann es nur richtig und gut für uns sein. Büezer

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