Verwaltungsgericht heisst Beschwerde der SP Schwyz gut

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der SP gegen die fehlende Offenlegung der Parteifinanzierung durch die Mitte-Partei und die FDP gutgeheissen.

Geldscheine Schweizer Franken bunt
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der SP Kanton Schwyz gutgeheissen: Mitte und FDP müssen Spenden offenlegen. (Symbolbild) - Depositphotos

120'000 Franken erhielt die FDP des Kantons Schwyz 2024 von ihren beiden parteiinternen Unterstützungsvereinen; 20'000 Franken waren es bei der Mitte-Partei.

2018 nahm die Schwyzer Stimmbevölkerung die Transparenzinitiative der Juso an und schrieb damit die Offenlegung der Finanzierungsquellen für politische Parteien in die Verfassung.

Trotzdem weigern sich die beiden Parteien, die eigentlichen Spender hinter ihren Vereinen offenzulegen.

Finanzkontrolle hat ihre Arbeit versäumt

Nun gibt das Schwyzer Verwaltungsgericht der SP recht: Die Finanzkontrolle ist verpflichtet, die Transparenzbestimmungen durchzusetzen.

Sie muss nun abklären, ob die Zuwendungen an die Unterstützungsvereine im Wissen darum erfolgen, dass das Geld an die Partei weitergeleitet wird.

«Das Ergebnis dürfte bei Vereinen wie den ‹Freunden der FDP› mit dem Vereinszweck der ‹Beschaffung finanzieller Mittel für die Tätigkeiten der FDP› auf der Hand liegen», meint der Fraktionspräsident der Schwyzer SP Jonathan Prelicz.

Volkswille wurde zu lange missachtet

Mit dem Urteil kommt die Transparenzinitiative ihrer korrekten Umsetzung einen Schritt weiter.

«Wir gewinnen Beschwerde um Beschwerde und trotzdem weigert sich die Mehrheit aus Mitte-Partei, FDP und SVP, mit allen Mitteln und auf allen Ebenen, die Transparenzinitiative korrekt umzusetzen», meint Prelicz.

Die SP wird der Finanzkontrolle weiterhin genau auf die Finger schauen und nötigenfalls erneut vor Gericht ziehen.

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