Sonko-Prozess: Neue Beurteilung der Fälle der Vergewaltigungsopfer
Im Berufungsprozess gegen den gambischen Ex-Innenminister Ousman Sonko werden die Fälle von zwei Vergewaltigungsopfern erneut beurteilt. Die Strafkammer hatte sie zunächst eingestellt. Sie verneinte die Strafhoheit der Schweiz.

Die beiden Frauen legten beide Berufung gegen den Entscheid der Strafkammer vom Mai 2024 ein. Im Rahmen der Vorfragen hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts entschieden, dass sie die Fälle nochmals materiell prüfen wird.
Das heisst, es wird aufgrund der im Hauptverfahren gewonnenen Erkenntnisse darüber befinden, ob die Vergewaltigungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren sind und damit von der Schweiz verfolgt werden können. Der Anwalt von Sonko plädierte auf die Abweisung der Berufung der beiden Frauen.
Die Berufungskammer hat auch alle weiteren Anträge der Verteidigung abgewiesen. Unter anderem auch auf die nochmalige Verlesung der über 100-seitige Anklageschrift.










