Strafbefehl gegen Tessiner Grossrat wegen Falschaussage

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    Bellinzona,

    Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat gegen einen Tessiner Grossrat einen Strafbefehl wegen Falschaussage erlassen. Dieser steht im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am Tessiner Strafgericht in Lugano im Jahr 2024.

    Rund um die Vorkommnisse am Tessiner Strafgericht im Jahr 2024 hat die Tessiner Staatsanwaltschaft jetzt einen Strafbefehl gegen einen Grossrat erlassen. (Archivbild)
    Rund um die Vorkommnisse am Tessiner Strafgericht im Jahr 2024 hat die Tessiner Staatsanwaltschaft jetzt einen Strafbefehl gegen einen Grossrat erlassen. (Archivbild) - KEYSTONE/KARL MATHIS

    Die Falschaussage sei im Oktober 2024 gegenüber dem Generalstaatsanwalt gemacht worden, teilte die Tessiner Staatsanwaltschaft mit. Beantragt wird eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 200 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Ausserdem muss der Grossrat eine Busse von 1000 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen.

    Gegen den betreffenden Grossrat wurde auch wegen einer mutmasslich falschen Anschuldigung ermittelt. In Bezug auf diesen Verdacht sei ein Einstellungsbeschluss erlassen worden, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

    Der Vorwurf bezog sich auf die Übergabe eines angeblich anonymen Schreibens an die Rechts- und Justizkommission des Tessiner Grossen Rates. Das Schreiben betraf laut Informationen der Tessiner Staatsanwaltschaft die Situation am Kantonsstrafgericht.

    Wie die Tessiner Sektion der Mitte-Partei am Dienstag mitteilte, habe der betreffende Grossrat in guter Absicht und einzig mit dem Ziel gehandelt, die Quelle des Schreibens zu schützen. Die Partei bekräftigte zudem «mit Nachdruck» ihr Vertrauen in den betreffenden Grossrat.

    Es brauche geeignete Instrumente, um einen wirksamen Quellenschutz und ein angemessenes Gleichgewicht hinsichtlich der rechtlichen Folgen für die meldende Person sicherzustellen, heisst es in der Medienmitteilung der Tessiner Mitte-Partei weiter.

    Das Kantonsstrafgericht in Lugano sorgte 2024 für einige Schlagzeilen. Aufgrund eines Strafantrags zweier ordentlicher Richter gegen die drei anderen ordentlichen Richter – einer davon war der Gerichtspräsident – wurde eine externe Untersuchung eingeleitet.

    Der Gerichtspräsident wurde unter anderem der Pornografie beschuldigt, wenig später jedoch von diesem Vorwurf entlastet. Im Vorfeld der Untersuchung hatte das Gerücht kursiert, dass eine Sekretärin am Strafgericht gemobbt und sexuell belästigt werde. Sie soll vom Gerichtspräsidenten schlüpfrige Whatsapp-Nachrichten erhalten haben.

    Die beiden Richter, die den Strafantrag gestellt hatten, wurden Ende 2024 ihres Amtes enthoben. Anfang 2025 trat der umstrittene Gerichtspräsident «wegen gesundheitlicher Probleme» zurück. Der ganze Fall schrieb sich im Tessin als «Chaos am Tessiner Strafgericht» ins kollektive Gedächtnis ein.

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