Bald sollen auch E-Lastwagen zur Kasse gebeten werden. Ab dem Jahr 2031 wird die Schwerverkehrsabgabe auch für sie verpflichtend.
Ein Elektro-Lastwagen transportiert Abbruchmaterial auf dem Gelände eines Baustoff-Recyclingzentrums in Rümlang ZH. (Archivbild)
Ein Elektro-Lastwagen transportiert Abbruchmaterial auf dem Gelände eines Baustoff-Recyclingzentrums in Rümlang ZH. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

In der Schweiz sollen ab 2031 auch elektrisch angetriebene Lastwagen eine Schwerverkehrsabgabe zahlen müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch dazu eine Vernehmlassung eröffnet.

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist seit 2001 eine Maut für Lastwagen und andere schwere Motorwagen über 3,5 Tonnen. Die Einnahmen von rund 1,7 Milliarden Franken pro Jahr sollen etwa Kosten von durch den Schwerverkehr verursachte Schäden an der Infrastruktur decken und die Verlagerung von Gütertransporten von der Strasse auf die Schiene fördern.

Fossil angetriebene Lastwagen werden teurer

Um die Modernisierung der Lastwagen nicht zu bremsen, plant der Bundesrat Fördermassnahmen für Elektro-Lastwagen. Diese sollen gemäss dem Vorschlag zudem in die tiefste Abgabekategorie eingeteilt werden. Die heute umweltfreundlichsten Lastwagen mit fossilem Antrieb (EURO VI) will der Bundesrat in die zweitgünstigste Kategorie abklassieren. Er will so die Kostendeckung der LSVA stärken und den Transport auf der Schiene fördern.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Bundesrat