Schweiz stimmt über Abschaffung des Eigenmietwerts ab
Am 28. September 2025 entscheiden Volk und Stände über eine Verfassungsänderung zu Zweitliegenschaften.
Die Abstimmung dreht sich um die Frage, ob Kantone eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einführen dürfen. Diese Verfassungsänderung ist jedoch rechtlich mit einer Gesetzesänderung verknüpft, die den Eigenmietwert abschafft und Steuerabzüge einschränkt.
Wird die Vorlage angenommen, müssen Eigenheimbesitzer künftig keinen Eigenmietwert mehr versteuern, können aber im Gegenzug weniger Kosten abziehen. Kantone mit vielen Ferienwohnungen erhalten die Möglichkeit, Steuerausfälle durch eine neue Zweitliegenschaftssteuer zu kompensieren.
Bei einer Ablehnung bleibt das heutige System mit Eigenmietwertbesteuerung und den entsprechenden Abzugsmöglichkeiten bestehen. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja, eine Parlamentsminderheit lehnt die Reform ab.