Der Schutzstatus S soll für ukrainische Flüchtlinge angepasst werden

Juli Rutsch
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Bern,

Der Bundesrat passt den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge an und unterscheidet künftig nach Herkunftsregionen.

Schutzstatus s
Ukrainische Flüchtlinge, die den Schutzstatus S nach neuen Regeln nicht mehr erhalten, können ein Asylgesuch stellen. (Symbolbild) - AFP

Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, den Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete grundlegend zu reformieren. Künftig erhalten nur noch Personen aus Gebieten Schutz, in denen sie konkret an Leib und Leben gefährdet sind.

Die neue Regelung tritt am 1. November 2025 in Kraft, wie das «SRF» berichtet. Wer den Status S bereits besitzt, bleibt von den Einschränkungen jedoch unberührt.

Sieben Regionen gelten als sicher

Als zumutbar für eine Rückkehr gelten laut Bundesrat die Regionen Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano-Frankivsk und Tscherniwzi. Diese befinden sich alle im Westen der Ukraine und sind von direkten Kampfhandlungen weitgehend verschont geblieben.

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Der Schutzstatus S soll laut dem Bundesrat künftig angepasst werden. - keystone

Nur etwa zehn Prozent der derzeit in der Schweiz lebenden Ukraine-Flüchtlinge stammen aus diesen Gebieten. Die praktischen Auswirkungen der neuen Regelung dürften sich deshalb in Grenzen halten, erklärt das «SRF».

Schutzstatus S: Aufenthaltsbeschränkung in der Ukraine

Zusätzlich zur regionalen Differenzierung plant der Bundesrat eine weitere Massnahme. Personen mit Schutzstatus S sollen sich künftig maximal 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten dürfen.

Diese Regelung soll Missbrauch verhindern, wie die «NZZ» berichtet. Der Bundesrat reagiert damit auf Forderungen aus dem Parlament.

Einzelfallprüfung bleibt bestehen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft auch weiterhin jedes Gesuch individuell. Wird ein Schutzgesuch abgelehnt, kann eine Wegweisung ausgesprochen werden.

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Erweist sich der Vollzug als unzulässig oder individuell unzumutbar, erfolgt eine vorläufige Aufnahme. Abgewiesene Personen können zudem ein Asylgesuch in der Schweiz stellen oder in die EU ausreisen.

Verlängerung bis März 2027

Trotz der Anpassungen bleibt der Schutzstatus S grundsätzlich bestehen. Der Bundesrat hat entschieden, dass dieser frühestens Anfang März 2027 aufgehoben wird.

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine erscheine mittelfristig nicht realistisch, begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Die prekäre Sicherheitslage und die anhaltenden russischen Angriffe rechtfertigten die Aufrechterhaltung des Schutzstatus, heisst es in der Mitteilung.

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