Rückweisung von Luftfahrtgesetz-Änderung scheitert im Nationalrat
Die Betriebszeiten der Flughäfen Zürich und Genf sollen mit einer Änderung im Luftfahrtgesetz gesetzlich abgesichert werden. Ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage von einer rot-grünen Minderheit scheiterte am Donnerstag im Nationalrat.

Die Änderung im Luftfahrtgesetz hätte nach dem Willen der Minderheit im Rat auf die für die Flugsicherheit notwendigen technischen und organisatorischen Aspekte beschränkt werden sollen.
Dabei verlangte sie insbesondere einen Verzicht auf die Ausweitung der Besitzstandsgarantie auf den Betrieb und die Betriebszeiten der beiden Landesflughäfen. Eine solche würde bestehende Belastungen punkto Lärm und Umweltschutz für die Bevölkerung zementieren. Dies in erster Linie deshalb, weil etwa das Bundesgericht keine anderen Regelungen mehr anordnen könnte.
Der Rat folgte am Donnerstag aber der Mehrheit seiner zuständigen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) und lehnte den Rückweisungsantrag mit 129 gegen 61 Stimmen ab.
Gemäss seinem Entwurf will der Bundesrat mit der Ausweitung, dass künftig nicht nur die bestehenden Bauten und Anlagen der beiden Flughäfen gesetzlich geschützt sind, sondern auch der Betrieb inklusive der Betriebszeiten.
Bis anhin dürfen Maschinen am Flughafen Zürich bis 23.00 Uhr starten oder landen. Bis 23.30 Uhr ist es zudem erlaubt, Verspätungen ohne Sonderbewilligung abzubauen. In Genf starten und landen Flugzeuge zwischen 06.00 Uhr und Mitternacht. Bei Verspätungen sind Ausnahmen bis 00.30 Uhr möglich.










