Bundesrat

Reformiertes Wettbewerbsrecht in der Vernehmlassung

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Bern,

Der Bundesrat will die Wettbewerbskommission halbieren und Unternehmen neue Verteidigungsrechte einräumen. Die Vorlage wurde in die Vernehmlassung geschickt.

Bundeshaus
Die Änderungen betrifft neben der Weko und ihrem Sekretariat auch das Bundesverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz, wie die Landesregierung mitteilte. (Archivbild) - keystone

Der Bundesrat will die Wettbewerbskommission (Weko) personell halbieren und den Unternehmen neue Verteidigungsrechte im Kartell- und Verwaltungsgerichtsgesetz einräumen. Die Vorlage dazu hat er am Freitag in die Vernehmlassung geschickt.

Die Änderungen betrifft neben der Weko und ihrem Sekretariat auch das Bundesverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz, wie die Landesregierung mitteilte. In der Weko will sie die Untersuchung durch das Sekretariat und dem Entscheid durch die Kommission selbst schärfer trennen.

So soll die Weko nicht mehr während der Untersuchung der Fälle durch das Sekretariat involviert sein. Das Sekretariat soll seine Rolle bei der Entscheidberatung der Weko auf der anderen Seite auf das Notwendigste beschränken. Zudem will der Bundesrat die Weko von aktuell elf bis 15 Mitgliedern auf fünf bis sieben verkleinern.

Verschärfte Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid

Die Unternehmen sollen während der Untersuchung neue Rechte erhalten. Das Weko-Sekretariat wird ihnen demnach spätestens ein Jahr nach der Eröffnung einer Untersuchung die vorläufigen Beweise vorlegen müssen. In einem Datenraum sollen die Unternehmen Einsicht in Akten mit Geschäftsgeheimnissen erhalten und die Verteidigungsrechte so besser wahrnehmen können.

Am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen sehen die bundesrätlichen Vorschläge den Einsatz von Fachrichterinnen und -richtern mit speziellen Kenntnissen in Wirtschaft und Kartellrecht vor, auch von nebenamtlich tätigen Personen. Davon verspricht sich der Bundesrat schnellere Verfahren und verständlichere Entscheide.

Die Vorlage folgt weitgehend den Vorschlägen einer Expertenkommission unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler aus dem Jahr 2023. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 6. Oktober.

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