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Parlament will Wirtschaft vor ausländischen Übernahmen schützen

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Bern,

Das Parlament will die Schweizer Wirtschaft mit besseren Kontrollen vor schädlichen internationalen Übernahmen schützen.

Zum Beispiel Syngenta: Investitionen aus dem Ausland in Schweizer Firmen bereiten dem Parlament Sorgen. Nun soll eine Genehmigungsbehörde für ausländische Investitionen geschaffen werden. (Themenbild)
Zum Beispiel Syngenta: Investitionen aus dem Ausland in Schweizer Firmen bereiten dem Parlament Sorgen. Nun soll eine Genehmigungsbehörde für ausländische Investitionen geschaffen werden. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit 96 zu 82 Stimmen bei 15 Enthaltungen nahm die grosse Kammer eine CVP-Motion an.
  • Der Bundesrat soll ein Gesetz zum Schutz der Schweizer Wirtschaft ausarbeiten.
  • Dies für den Schutz vor ausländischen Übernahmen.

Das Parlament will die Schweizer Wirtschaft mit besseren Kontrollen vor schädlichen internationalen Übernahmen schützen. Es hat den Bundesrat beauftragt, ein Gesetz für eine Genehmigungsbehörde auszuarbeiten, die ausländische Investitionen prüfen soll.

Mit 96 zu 82 Stimmen bei 15 Enthaltungen nahm die grosse Kammer eine Motion von Ständerat Beat Rieder (CVP/VS) an.

Einzelne SVP-Stimmen

Die Fraktionen von SP, Grünen und Mitte setzten sich mit einzelnen Stimmen der SVP knapp durch. Die vorberatende Kommission hatte sich - noch in alter Zusammensetzung - ziemlich deutlich gegen die Motion ausgesprochen.

In der Schweiz gebe es zu wenig gesetzgeberische Handhabe, um auf allenfalls problematische Übernahmen durch ausländische Investoren zu reagieren. Dies sagte Leo Müller (CVP/LU) im Namen der letztlich obsiegenden Kommissionsminderheit.

Anlass für den Vorstoss war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemieriesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar.

Behörde soll eingesetzt werden

Der an den Bundesrat überwiesene Vorstoss verlangt, die Gesetzesgrundlagen für eine Investitionskontrolle von ausländischen Direktinvestitionen auszuarbeiten. So soll eine Genehmigungsbehörde eingesetzt werden für die Geschäfte, die der Investitionskontrolle unterworfen sind.

Es gebe zwei Prinzipien, wann ein Eingriff nötig sei, hatte Motionär Rieder im Ständerat gesagt: «Erstens: Es wird eingegriffen, wenn die Sicherheit oder öffentliche Ordnung der Schweiz gefährdet ist. Und zweitens: Es wird eingegriffen, wenn keine Reziprozität vorhanden ist.» Also, wenn sich zwei Länder nicht die gleichen Möglichkeiten geben.

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