5G-Gegner scheitern mit Ausstandsbegehren gegen Christoph Neuhaus
Das Berner Verwaltungsgericht hat ein Ausstandsbegehren gegen Bau- und Verkehrsdirektor Christoph Neuhaus (SVP) abgewiesen. Drei Privatpersonen hatten dem Regierungsrat Befangenheit in einem Beschwerdeverfahren um eine Mobilfunkanlage vorgeworfen.

Die Gesuchstellerinnen verwiesen insbesondere auf ein Interview in den Tamedia-Zeitungen von Anfang Juni 2025. Darin hatte Neuhaus gesagt, 5G-Gegner deckten ihn mit Beschwerden und Anzeigen ein. «Alle können mit mir reden, aber einmal reicht es.» Darum stünden mittlerweile rund 40 Leute auf einer schwarzen Liste. «Ich bezeichne sie nicht als Querulanten. Sie leben in einer anderen Welt.»
In seinem am Freitag veröffentlichten Urteil relativiert das Gericht Neuhaus' Aussagen. Diese «mögen ungeschickt und allenfalls sogar provokant» sein. Regierungsmitglieder genössen aber als politische Akteure eine grössere Meinungsfreiheit als Richter. Da Neuhaus keine Namen nannte, fehle die für einen Ausstand nötige «persönliche Dimension» der Ablehnung.
Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass Neuhaus das Baubeschwerdeverfahren trotz seiner Aussagen korrekt und unvoreingenommen prüfen könnte. In der Vergangenheit habe er durchaus auch schon gegen Mobilfunkbetreiber entschieden.
Das Baubeschwerdeverfahren kann nun unter der Leitung der Bau- und Verkehrsdirektion fortgesetzt werden. Diese hat ab Juni ohnehin eine neue Chefin: Neuhaus ist am Ende seiner Amtszeit angelangt; die Direktion wird künftig von Evi Allemann (SP) geführt.










