Parlament

Parlament will Umgang mit Preissenkungen liberalisieren

Keystone-SDA
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Bern,

Das Parlament hat beschlossen, dass der Umgang mit Preissenkungen liberalisiert werden soll.

Parlamentarier in Aktion
Das Parlament will eine schnelle Sicherheitsdienstpflicht für Schweizer Männer einführen. (Archivbild) - keystone

Das Parlament will den Umgang mit Preissenkungen liberalisieren, indem gesenkte Preise künftig länger als heute angeschrieben werden dürfen. Das soll Detailhändlern und Kontrollstellen die Arbeit erleichtern und für Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz schaffen.

Mit 25 zu 19 Stimmen überwies der Ständerat am Montag eine Motion von alt Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) an den Bundesrat, gegen dessen Willen.

Der Nationalrat hatte den Vorstoss im vergangenen Juni angenommen. Die Mehrheit der Rechtskommission der kleinen Kammer (RK-S) hatte dem Ständerat ein Nein empfohlen.

Dieser folgte aber einem Einzelantrag von Matthias Michel (FDP/ZG). «Preiskontrollen sind heute nicht grad die Lieblingsaufgabe von Volkswirtschaftsdirektoren», sagte Michel und plädierte damit für ein Ja. Die Motion baue Bürokratie ab, vereinfache Kontrollen und bringe für Konsumenten Transparenz.

Selbst-Preisvergleich soll zeitlich unbegrenzt möglich sein

Die Preisbekanntgabeverordnung werde regelmässig aktualisiert und sei nicht überholt, widersprach Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Die geltende Halbierungsregel sei allgemein bekannt und habe sich bewährt. Sie erlaube mehr Flexibilität bei der Preisgestaltung als die Motion, die ein rigideres System verlange.

Gemäss geltender Preisbekanntgabeverordnung darf ein reduzierter Preis maximal zwei Monate lang angeschrieben und das Produkt höchstens halb so lang wie zum höheren Preis zum tieferen Preis angeboten werden. Bei mehrfachen Preisreduktionen werde die Sache kompliziert und unübersichtlich, sagte Michel.

Die nun überwiesene Motion verlangt, dass ein Selbst-Preisvergleich zeitlich unbegrenzt möglich wird. Voraussetzung dafür soll sein, dass ein Artikel zuvor während mindestens vier Wochen zum höheren Preis feilgeboten worden ist. Das soll so genannte «Mondpreise» und die Irreführung der Kundschaft verhindern.

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