Entschädigung von Parlament und Exekutive
Das Basler Parlament aktualisiert die Regeln zur Entschädigung von Parlaments- und Bürgerratsmitgliedern und stimmt den Anpassungen der Geschäftsordnung zu.

Wie die Bürgergemeinde der Stadt Basel berichtet, sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Entschädigung der Parlamentsmitglieder und des Bürgerrats aktualisiert und präzisiert werden. Sowohl der Bürgerrat (BR) als auch die Aufsichtskommission (AK) sprachen sich grundsätzlich für den Vorschlag aus, Behördenmitglieder neu auch für definierte Aufwände ausserhalb von Sitzungen zu entschädigen.
Der Änderung der Geschäftsordnung des Bürgerrats und des Bürgergemeinderats stimmte das Parlament einstimmig zu. Die angepasste Geschäftsordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft; der Beschluss unterliegt dem Referendum. Laut Antrag der AK soll der BR nach dem ersten Jahr seit Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen berichten.










