Der Bundesrat muss das Schweizer Abstammungsrecht reformieren. Das will nach dem Ständerat auch der Nationalrat. Unter die Lupe nehmen soll die Landesregierung insbesondere die Anfechtung der Vaterschaftsvermutung, die Regelung der privaten Samenspende und das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
Injektion eines Spermiums in eine Eizelle.
Das Samenspenderregister existiert seit dem Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 2001. - keystone

Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) mit diesen Forderungen mit 103 zu 74 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Das Abstammungsrecht sei in den Grundzügen über hundert Jahre alt und habe sich im Grossen und Ganzen bewährt, begründete Caroni den Vorstoss.

Es gehe aber um eine Anpassung an neue gesellschaftliche Realitäten. Der Bundesrat habe Ende 2021 selber einen Reformbedarf festgestellt. Damals schrieb die Landesregierung in einem Bericht, in der Schweiz sei eine Diskussion über die Reform des Abstammungsrechts notwendig.

Die heutige Regelung werde der gesellschaftlichen Realität nicht mehr gerecht – etwa, weil es immer mehr Patchworkfamilien gebe und die Fortpflanzungsmedizin neue Möglichkeiten biete. Offene Fragen gebe es etwa auch beim Recht, die biologischen Eltern respektive die eigenen Nachkommen zu kennen. Das sei gesetzlich nicht geregelt, so der Bundesrat Ende 2021.

Die Landesregierung beantragte denn auch Annahme der Motion Caroni. Eine aus SVP-Mitgliedern bestehende Minderheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats beantragte, die Motion abzulehnen. Sie findet die Revision des Abstammungsrechts unnötig. Zahlreiche Elemente seien im Rahmen der Vorlage «Ehe für alle» geändert worden.

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