Parlament will kriminellen Ausländern Aufenthaltsrecht verwehren
Vorbestrafte Ausländerinnen und Ausländer sollen nach dem Willen des Parlaments kein Aufenthaltsrecht mehr bekommen. Das soll Kriminelle von der Schweiz fernhalten.

Wie der Nationalrat am Dienstag hat auch der Ständerat am Mittwoch im Rahmen einer ausserordentlichen Session einer entsprechenden Motion aus den Reihen der SVP zugestimmt. Bevor die Vorstösse als überwiesen gelten, muss ihnen trotzdem noch der jeweilige Zweitrat zustimmen.
Der Wille der beiden Räte ist jedoch klar: Wer eine Aufenthaltsbewilligung beantragt, soll einen Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland vorlegen müssen. Einen Auszug aus dem Strafregister müsste auch vorlegen, wer eine Wohnung mieten oder bestimmte Stellen antreten will. Im Tessin besteht diese Praxis bereits.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Bei Drittstaaten-Angehörigen könnten die Behörden schon heute Strafauszüge verlangen, sagte Justizminister Beat Jans im Parlament. Gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU sei dies allerdings nur bei Verdachtsmomenten möglich.










