Bündner Parlament beschliesst Anpassungen beim Finanzausgleich
Das Bündner Parlament ist bei der Überarbeitung des kantonalen Finanzausgleichs den Vorschlägen der Regierung gefolgt. Grössere Veränderungen folgen voraussichtlich in den nächsten Jahren.

Die Regierung sah aufgrund eines Wirksamkeitsberichts für die Jahre 2021 bis 2026 nur bei wenigen Punkten Anpassungsbedarf. Denn der Bericht, den die Regierung im März veröffentlichte, zeigt: Das aktuelle System funktioniert grundsätzlich. Punktuelle Anpassungen gibt es vor allem beim Gebirgs- und Schullastenausgleich. Dieser Ausgleich soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die Gemeinden aufgrund ihrer geografischen Lage, ihrer Besiedlungsstruktur oder ihrer hohen Schülerquote haben.
Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen Schülerquoten erhalten künftig leicht mehr Geld. Neu wird ausserdem die Siedlungshöhe ebenfalls für diesen Lastenausgleich berücksichtigt.
Die Regierung hielt dazu im März fest: «Mit diesen Anpassungen werden sowohl die Entwicklung der Bildungskosten als auch der signifikante Einfluss der Höhenlage auf die Kosten der Gemeinde berücksichtigt.» Ergänzend dazu soll die Exekutive neu bei einem Katastrophenereignis einen maximalen Beitrag von drei Millionen Franken zur Soforthilfe für die betroffenen Gemeinden gewähren können.
Das Bündner Parlament stimmt den vorgeschlagenen Änderungen mit 109:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. Die Anpassungen werden per 1. Januar 2027 wirksam.
In den nächsten Jahren dürfte es dann aber zu einer grösseren Überarbeitung kommen. Sie könnte notwendig werden, weil verschiedene eidgenössische Volksabstimmungen Neuerungen im Steuerrecht bewirken. Je nach Umsetzung haben sie grössere oder kleinere Auswirkungen auf die Gemeinden.
Die Regierung und die vorberatende Kommission nennen die Abschaffung des Eigenmietwertes, eine mögliche Kompensation mit einer neuen Objektsteuer und die Einführung der Individualbesteuerung als Beispiele. Deshalb ergäben grössere Änderungen heute keinen Sinn. «Vielmehr müssen wir abwarten, bis die Unsicherheiten geklärt sind und dann eine neue politische Debatte zum Finanzausgleich führen», hält die vorberatende Kommission fest.
Der Finanzausgleich dient in erster Linie dazu, finanzielle Ungleichheiten zwischen den Bündner Gemeinden auszugleichen. Zum einen geben ressourcenstarke Gemeinden Geld an ressourcenschwache Gemeinden ab. Zum anderen unterstützt der Kanton Gemeinden mit besonders schwierigen Bedingungen – beispielsweise, wenn sie im Bereich Sozialhilfe eine überdurchschnittliche Belastung aufweisen. Insgesamt erhalten die Gemeinden im Finanzausgleich in diesem Jahr 71,8 Millionen Franken.










