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Parlament schickt Leistungsschutz für Medien auf Zusatzrunde

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Bern,

Nicht nur Onlinedienste wie Google und X sollen künftig Urheberrechtsgebühren bezahlen müssen, wenn sie Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Das Parlament will auch Anwendungen von künstlicher Intelligenz einbeziehen. Das Dossier geht zurück an den Bundesrat.

Noch ist offen, ob Techkonzerne künftig Urheberrechtsgebühren für Ausschnitte aus mit journalistischen Leistungen erzeugten Texten oder Bildern entrichten müssen. (Themenbild)
Noch ist offen, ob Techkonzerne künftig Urheberrechtsgebühren für Ausschnitte aus mit journalistischen Leistungen erzeugten Texten oder Bildern entrichten müssen. (Themenbild) - KEYSTONE/AP/Marcio Jose Sanchez

Ohne Gegenstimme hat der Ständerat am Mittwoch die Vorlage zum Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) an die Landesregierung zurückgestellt. Der Nationalrat hatte dieser Forderung Anfang März mit 157 zu 29 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Somit ist der Entscheid definitiv.

Der Bundesrat muss nun prüfen, wie künstliche Intelligenz (KI) die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies für die Vorlage hat.

Heute ist die Nutzung von sogenannten Snippets und Thumbnails, also Ausschnitten aus mit journalistischen Leistungen erzeugten Texten oder Bildern, nicht durch das Urheberrecht geschützt. Entsprechend bezahlen die Onlinedienste den Medienunternehmen bisher keine Vergütungen für das Nutzen dieser Leistungen.

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