Der Bundesrat soll prüfen, die Berechnung des Beteiligungsabzugs anzupassen, damit alle Branchen vom Mechanismus profitieren können. Heute gilt dieser nur für systemrelevante Banken.
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Schweizer Franken. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat am Donnerstag eine im Jahr 2018 eingereichte Motion zum Thema an den Bundesrat überwiesen - mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
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Der Nationalrat hatte dem Vorstoss bereits früher zugestimmt.

Obwohl der Motionstext teilweise veraltet ist, wollte nun auch eine bürgerliche Mehrheit in der kleinen Kammer dem Anliegen des Vorstosses Nachdruck verleihen. Das Thema Steuererleichterungen bei konzerninterner Finanzierung sei weiterhin aktuell, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR).

Heute wird der Zinsaufwand für Kapitalbeschaffungsinstrumente bei systemrelevanten Banken nicht mehr als Teil des Finanzierungsaufwands behandelt, der den Beteiligungsabzug kürzt. Die an Konzerngesellschaften weitergegebenen Mittel werden in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert.

Das Parlament möchte nun, dass dieser Mechanismus nicht nur für systemrelevante, sondern auch für andere Finanzbranchen gilt. Nach dem Willen der Mehrheit der Ständeratskommission soll sich der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung mit der Frage befassen.

Finanzminister Ueli Maurer winkte jedoch ab. Eine Umsetzung in diesem Rahmen sei unrealistisch. Aber auch er hielt im Namen des Bundesrats fest, dass es beim Beteiligungsabzug «irgendwann» eine Lösung brauche. Der Bundesrat verstehe die Motion als Auftrag für eine Auslegeordnung. Er werde sich «gelegentlich» damit auseinandersetzen.

Die Gegnerinnen und Gegner des Anliegens warnten vor Steuerausfällen. Sie taten dies in jüngster Vergangenheit erfolgreich: Im Februar wurde die teilweise Abschaffung der Stempelsteuer vom Stimmvolk deutlich verworfen. Noch in diesem Jahr wird es zu einer weiteren Referendumsabstimmung kommen zur vom Parlament kürzlich verabschiedeten Verrechnungssteuerreform.

Selbst Befürworter dieser Reform gaben im Ständerat zu bedenken, im Vorfeld der Abstimmung mit Steuererleichterungen für Konzerne vorsichtig zu sein. Roberto Zanetti (SP/SO), Gegner der Verrechnungssteuerreform, sagte, dass er das Ja zur vorliegenden Motion gerne als Argument im Abstimmungskampf benutzen werde.

Beide Räte hatten im Rahmen der Verrechnungssteuerreform keinen Anpassungsbedarf beim Beteiligungsabzug gesehen und diese Frage nicht in Vorlage aufgenommen.

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