Soll entlasten: Heute beginnt Sondersession – Vorstoss-Verbot gilt
Für vier Tage trifft sich das Parlament zu einer Sondersession. Dabei dürfen keine neuen Vorstösse eingereicht werden. Ob das was bringt, wird sich zeigen.

Das Wichtigste in Kürze
- Für die Sondersession vom 27. bis 30. April gilt erstmals ein Verbot für Vorstösse.
- Dies hatte der Nationalrat 2024 entschieden.
- Die Zahl der Vorstösse hat nämlich in den letzten 15 Jahren um 70 Prozent zugenommen.
Ab heute treffen sich National- und Ständeräte für vier Tage zur Sondersession. Dabei gibt es ein Novum: Erstmals dürfen die Parlamentarier während der Sondersession keine neuen Vorstösse einreichen.
Dies hatte der Nationalrat 2024 entschieden. Denn die Sondersession dient eigentlich dazu, die Vorstoss-Flut abzuarbeiten. Die Zahl der Vorstösse hat nämlich in den letzten 15 Jahren um 70 Prozent zugenommen.
Politologe Sean Müller von der Uni Bern erklärt gegenüber SRF die Gründe dafür: «Die Parlamentsmitglieder verwenden immer mehr Zeit für ihr politisches Mandat und spezialisieren sich.»
Werden Vorstösse stattdessen einfach im Sommer eingereicht?
Gleichzeitig würden sie um Aufmerksamkeit in den Medien kämpfen. «Und je aktiver sie sind, umso sichtbarer werden sie und umso eher werden sie wiedergewählt.»
Ob das Vorstoss-Verbot wirklich die erhoffte Wirkung erzielt, wird sich zeigen. Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister glaubt aber, dass die Parlamentarier ihre geplanten Vorstösse so einfach in der Sommersession einreichen werden.
Dass die Parlamentsmitglieder nur wegen des Verbots während der Sondersession auf einen Vorstoss verzichten, hält er für illusorisch.
Politologe: Mehr Vorstösse bilden Vielfalt der Schweiz besser ab
Für den Politologen Sean Müller ist die Zunahme der Vorstösse aber eigentlich etwas Positives: «Das Parlament ist der einzige Ort, an dem wirklich national öffentlich debattiert wird. Und je mehr Vorstösse, desto besser wird die Vielfalt der Schweiz abgebildet.»
Er hält aber auch fest: Die Bearbeitung von Vorstössen kostet Zeit. Deswegen könnten zu viele Vorstösse das Parlament auch lähmen.
Mit den Vorstössen – Motionen, Interpellationen, Postulate oder Fragen – können die Parlamentsmitglieder den Bundesrat jeweils zum Handeln auffordern. Oder sie können von ihm Antworten verlangen.

















