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Parlament will frühere Offenlegung von Tätigkeitsverboten

Keystone-SDA
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Bern,

Das Parlament will das Wiederholen von Sexualstraftaten an Kindern und abhängigen Personen erschweren.

Sexuelle Belästigung
Der heutige Schutz genüge nicht, denn laut Angaben von der Begehung eines Sexualdelikts bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch das Bundesgericht vergingen oft Jahre. (Symbolbild) - keystone

Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote sollen nach seinem Willen künftig schon früher im Strafregisterauszug ersichtlich sein. Mit 175 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen überwies der Nationalrat am Mittwoch eine Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder.

Die kleine Kammer hatte den Vorstoss bereits in der Frühjahrssession ohne Gegenstimmen gutgeheissen.

Arbeitgeber müssten sich von Anfang an ein Bild über ihre Angestellten machen können, hatte Rieder im Ständerat seine Forderung begründet. Heute sind die entsprechenden Angaben im Sonderprivatauszug erst ersichtlich, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Kritik an bestehendem Schutz

Der heutige Schutz genüge nicht, denn von der Begehung eines Sexualdelikts bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch das Bundesgericht vergingen oft Jahre, schrieb Rieder in der Begründung des Vorstosses.

Verliere jemand nach einem Übergriff die Stelle, könne er oder sie problemlos in einer anderen Institution eine andere, ähnliche Arbeit finden.

Als abgeschwächte Variante schlägt der Walliser Ständerat eine Neuregelung zumindest in jenen Fällen vor, in denen jemand nach einer erstinstanzlichen Verurteilung nur das Strafmass, nicht aber den Schuldspruch als solchen anficht.

Die Landesregierung und eine Dreier-Minderheit der vorberatenden Kommission stellten sich gegen die Motion. Sie wandten ein, der Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung einer Person werde zu wenig Rechnung getragen.

Bundesrat äussert Bedenken

Auch die abgeschwächte Version überzeuge nicht, argumentierte der Bundesrat ausserdem. Denn Beschuldigte könnten eine Offenlegung in diesem Fall leicht umgehen, indem sie auch gegen den Schuldspruch Berufung einlegten.

Längere Verfahren und eine spätere Registrierung könnten auf diese Weise nicht verhindert werden, sagte Justizminister Beat Jans. Er äusserte allerdings Verständnis für das Anliegen der Motion und schlug vor, die Frage bei der anstehenden Revision des Strafregistergesetzes vertieft zu diskutieren.

Kommentare

User #2029 (nicht angemeldet)

Einfache Lösung: Definition der Opfergruppe. Seien Sie zumindest unnachgiebig und hart gegenüber Kindesmissbrauch. Setzen Sie den Schutz von Kindern über das eher geringe Risiko von Nachteilen für den Beschuldigten! Seien Sie streng gegenüber allen Branchen und Berufen, die mit Kindern unter 18 Jahren zu tun haben! Die Opfer leiden unter lebenslangen Folgen. Die Täter werden oft nicht bestraft, erhalten eine milde Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren. Während eines Gerichtsverfahrens eine andere Arbeit in einer anderen Branche zu suchen, ist eine relativ milde Konsequenz.

User #2514 (nicht angemeldet)

Ist halt schwierig was zu entscheiden, wenn der Politiker Kollege ein Grüsel ist.

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