Parlament

Thurgauer Parlament erhält höhere Finanzkompetenzen

Der Thurgauer Grosse Rat hat eine Anpassung der Finanzkompetenzen von Parlament und Regierung genehmigt.

Rathaus Frauenfeld Grosser Rat Thurgau
Blick in den Saal im Rathaus in Frauenfeld. - keystone

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch in erster Lesung eine Anpassung der Finanzkompetenzen von Parlament und Regierung genehmigt.

Die bisher als Grenze geltenden Beträge wurden verdoppelt. Für diese Änderung der Kantonsverfassung braucht es eine Volksabstimmung.

Die Anpassung der Finanzkompetenzen geht auf eine Parlamentarische Initiative des früheren SVP-Kantonsrats Vico Zahnd zurück. In seinem Vorstoss hatte er deutlich höhere Grenzen vorgeschlagen, als sie nun am Mittwoch beschlossen wurden.

Nicht mehr zeitgemäss

Die aktuellen Finanzbefugnisse seien nicht mehr zeitgemäss, die Grenzen lägen viel zu tief, hiess es in der Debatte. Seit 25 Jahren seien die Beträge nicht mehr geändert worden.

Die Regierung hatte in ihrer Stellungnahme auf das Beispiel anderer Kantone verwiesen und eine Verdoppelung der aktuellen Grenzwerte vorgeschlagen. Dieser Erhöhung stimmte zuerst die Kommission und danach auch der Grosse Rat zu.

Künftig unterstehen Beschlüsse des Grossen Rats, die einmalige Ausgaben von mehr als 6 Millionen Franken auslösen, einer Volksabstimmung. Bei wiederkehrenden Ausgaben liegt die Grenze bei 1,2 Millionen Franken.

Dem fakultativen Referendum unterstehen neu einmalige Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken und wiederkehrende Ausgaben von mehr als 400'000 Franken.

Ein Referendum kommt zustande, wenn es innerhalb von drei Monaten von mindestens 2000 Stimmberechtigten verlangt wird.

Neue Grenzwerte auch für Regierung

Neue Grenzwerte gibt es auch für die Regierung. Auch hier wurde eine Verdoppelung beschlossen. Neu soll sie in eigener Kompetenz über einmalige Ausgaben bis zu 200'000 Franken entscheiden können. Jährlich wiederkehrende Ausgaben sind bis zu 40'000 Franken möglich.

Weil es sich bei den Anpassungen der Finanzkompetenzen um Änderungen in der Kantonsverfassung handelt, braucht es dafür eine Volksabstimmung.

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