Parlament will Finanzierung der Jodtabletten-Verteilung klären
Schweizer AKW-Betreiber sollen künftig von Gesetzes wegen in einem bestimmten Umkreis um ein Atomkraftwerk die Verteilung von Jodtabletten bezahlen müssen. Das Parlament hat das Kernenergiegesetz entsprechend angepasst.

Die vom Bundesrat erarbeitete und am Donnerstag für die Schlussabstimmungen bereinigte Vorlage geht auf ein Bundesgerichtsurteil von 2018 zurück. Dieses hielt fest, dass eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Überwälzung der Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten auf die Betreiber von Kernkraftwerken fehle.
Die Jodtabletten-Verteilungen von 2014, 2020 und 2024 waren dank einer Vereinbarung zwischen den AKW-Betreibern und dem Bund finanziert. Gemäss den Gesetzesanpassungen muss der Bundesrat nun festlegen, in welchem Radius um ein AKW herum die Betreiber die vollen Kosten für die Tabletten-Verteilung tragen müssen.
Heute beträgt dieser Umkreis fünfzig Kilometer. Ausserhalb dieses Gebiets sollen die AKW-Betreiber die Hälfte der Kosten übernehmen. Den Rest übernehmen Bund, Kantone und Gemeinden.
Ein Antrag, den Radius für die Übernahme aller Kosten auf zwanzig Kilometer zu verringern, scheiterte in den Ratsdebatten. Auch keinen Erfolg hatte ein Antrag, wonach die AKW-Betreiber überall die vollen Kosten für die Tabletten hätten übernehmen müssten.
Jodtabletten werden bei einem schweren AKW-Unfall mit Austritt einer gefährlichen Menge radioaktiven Jods eingesetzt. Durch die rechtzeitige Einnahme der Tablette wird verhindert, dass sich radioaktives Jod via Luft in der Schilddrüse anreichert und Schilddrüsenkrebs entstehen kann.
Die Behörden ordnen die Einnahme an. Das Risiko, Schilddrüsenkrebs zu entwickeln, nimmt allerdings mit zunehmendem Alter stark ab. Deshalb rät das Bundesamt für Gesundheit (BAG) laut Angaben von 2023 Personen ab 45 Jahren von der Einnahme dieser Tabletten ab.
Umstritten war bis zuletzt, ob für fahrlässige Übertretungen gegen Strahlenschutzvorschriften respektive Gefährdungen Bussen von bis zu 20'000 Franken ausgesprochen werden sollen oder nicht. Der Bundesrat hatte einen entsprechenden Passus beantragt.
Auf Antrag der Einigungskonferenz beschlossen die Räte schliesslich aber, den fahrlässigen Tatbestand bei Übertretungen zu streichen. Für vorsätzlich begangene Vorstösse werden demgegenüber Bussen von bis zu 40'000 Franken fällig.
Im Strahlenschutzgesetz verankert wird mit der Revisionsvorlage zudem, wer für Überwachungen respektive Sanierungen von radioaktiv kontaminierten Standorten zuständig ist. Diese Regelung betrifft etwa radiologische Altlasten, die durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie entstanden sind.










