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Parlament will Bewegung bei Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Eidgenössischen Räte fordern einheitliche Kriterien für die Kostenübernahme von Gebärdensprach-Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen.

falsche Ärztin behandelt Patienten
Der Bundesrat müsse nicht neue Leistungserbringer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zulassen, sondern Grundsätze für die Tariffestsetzung aufstellen. (Symbolbild) - Pexels

Die eidgenössischen Räte wollen einheitliche Kriterien für die Kostenübernahme von Gebärdensprach-Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat den Bundesrat aufgefordert, diese Kriterien zu schaffen.

Es sei bedauerlich, dass sich die Tarifpartner nicht selbst auf einheitliche Kriterien im ambulanten Bereich einigen könnten, schrieb die zuständige Nationalratskommission im Vorfeld der Debatte. Es brauche nun ein Zeichen.

Der Bundesrat müsse nicht neue Leistungserbringer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zulassen, sondern Grundsätze für die Tariffestsetzung aufstellen und zwischen den Tarifpartnern vermitteln.

Nationalrat stimmt Motion zu

Der Bundesrat lehnte die Motion, welche von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) stammt, ab. Er unterstütze die Forderung nach einer Regelung der Kosten für Dolmetschdienste, schrieb der Bundesrat.

Es bedürfe dafür aber keiner Gesetzesänderung, sondern vielmehr einer einheitlichen Umsetzung durch die Tarifpartner. Mit 122 zu 59 Stimmen aus der SVP-Fraktion nahm der Nationalrat die Motion an, die damit zur Umsetzung an den Bundesrat geht. Erst im März hatte der Nationalrat einem Vorstoss zur Unterstützung von Behinderten bei Verständigungsproblemen im Gesundheitswesen zugestimmt.

Gemäss diesem Vorstoss sollen sich behinderte Personen bei der Kommunikation vermehrt von Drittpersonen unterstützen lassen können und dafür in Härtefällen mehr Geld von der Invalidenversicherung erhalten.

Kommentare

User #1347 (nicht angemeldet)

Das müsste doch eigentlich über die IV laufen. Man sollte nicht die bereits überbordenden Krankenkassenbeiträge mit zusätzlichen Kosten belasten.

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