Bern: Grosser Rat will kein verschärftes Hundegesetz
Das Berner Kantonsparlament hat eine Verschärfung des Hundegesetzes abgelehnt. Einen obligatorischen Haltekurs soll die Regierung jedoch gesetzlich regeln.

Das Berner Kantonsparlament hat am Mittwoch eine Verschärfung der Hundegesetzgebung abgelehnt. Für die Einführung eines obligatorischen Haltekurses muss die Regierung hingegen die notwendigen gesetzlichen Anpassungen ausarbeiten.
Eine Motion aus den Reihen der Grünen forderte eine Verschärfung der Hundegesetzgebung. Gewisse Hunde – sogenannte Listenhunde – sollten nur noch mit einer Bewilligung gehalten oder gar verboten werden dürfen, um die Bevölkerung besser vor Angriffen zu schützen.
Angrenzende Kantone wie das Wallis, Freiburg, Solothurn und Aargau würden wesentlich strengere Gesetze kennen, ebenso Zürich.
Sicherheitsbedenken versus Eigenverantwortung
«Wir wollen die Sicherheit und den Schutz der Menschen in Vordergrund stellen und verbessern, vor allem der Kinder», sagte Motionär Thomas Hiltpold (Grüne). Untätig sein sei keine Option, «wir müssen Fortschritte machen».
Jeder Biss sei einer zu viel, sagte Sven Heunert von der Fraktion SP/Juso. «Wir sollten vorsorglich und aktiv reagieren und nicht nur eingreifen».
Bruno Martin appellierte namens der EDU-Fraktion an die Besitzerinnen und Besitzer: «Die Haltung, der Umgang und die Pflege sind entscheidend.»
Claudine Esseiva (FDP) betonte die Freiheit und Eigenverantwortung, die ihre Fraktion im Zentrum sehe.

Auf Eigenverantwortung setzen wolle auch die SVP, sagte Samuel Leuenberger. Wer sich einen Hund anschaffen wolle, solle sich informieren. «Wir können nicht wegen eines Einzelfalls das Gesetz komplett abändern», sagte er mit Blick auf das Ereignis in Sumiswald von vergangenem Januar. Damals war beim Angriff eines Rottweilers ein Kleinkind schwer verletzt worden.
Debatte um Listenhunde
Der Vorstoss sei kein «populistischer Schnellschuss», entgegnete Fredy Lindegger namens der Grünen-Fraktion. «Er ist gut durchdacht».
Die Kantonsregierung jedoch erachtete die geltende Gesetzgebung als genügend. Der Umweltdirektor Christoph Ammann (SP) untermauerte diese Haltung mit Zahlen.

«Es ist nicht so, dass die Regierung die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst nimmt», sagte er. Die Frage sei aber, welche Massnahmen man treffen wolle. Eigenverantwortung und staatliche Massnahmen im Einzelfall seien zielführend genug.
Der Rat verwarf die Idee einer verschärften Hundegesetzgebung schliesslich mit 94 Nein- zu 54 Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen.
Obligatorische Haltekurse gefordert
Eine breit abgestützte Motion, die obligatorische Grundkurse für erstmalige Hundehalter und Hundehalterinnen forderte, überwies das Parlament hingegen mit 96 zu 54 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die Regierung muss nun die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorlegen, die ein Kursobligatorium mit anschliessender Prüfung vorsehen.
Ein Grundkurs sei eine niederschwellige Massnahme bei der Neuanschaffung eines Hundes, sagte Motionär Casimir von Arx (GLP). Es sei wichtig, dass sich die Leute auf eine Anschaffung vorbereiten und sich informieren. «Dieser Vorstoss dient in erster Linie dem Tierschutz».
Fehlentscheide, die zur Überforderung führen, könnten mit einem solchen Kurs verhindert werden, war sich Katja Streiff von der EVP-Fraktion sicher. «Ein Hundekurs ist keine Belastung, sondern eine Unterstützung», sagte Francesco Rappa namens der Mitte-Fraktion.
Samuel Leuenberger (SVP) hingegen verwies auf die Bürokratie, die ein Kursobligatorium mit sich bringen würde. «Wir müssen uns die Kosten-Nutzen-Frage stellen».
Die Regierung schlug vor, die Motion als Postulat zu überweisen und das Anliegen lediglich zu prüfen. Die kantonalen Ressourcen seien zu knapp, um einen allfälligen Mehraufwand zu bewältigen. Nun muss sie dennoch über die Bücher.